Kopfportrait eines bebrillten, kurzhaarigen Mannes im grauen Anzug vor einem Rettungswagen
Sönke Lase ©RKiSH

RKiSH: GKV-Kostendeckelung gefährdet sichere Notfallversorgung

Die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) warnt vor den Auswirkungen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf eine leistungsfähige Notfallversorgung. Insbesondere die geplante stärkere Bindung rettungsdienstlicher Vergütungen an die sogenannte Grundlohnsumme gefährde deren Finanzierung.

Während die Reform der Notfallversorgung auf eine bessere Vernetzung, Digitalisierung und Steuerung der Versorgung abziele, verfolge das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz das Ziel, die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen, hieß es in einer Pressemitteilung der RKiSH. Bund und Länder formulierten neue Anforderungen an Vernetzung, Digitalisierung und Steuerung der Notfallversorgung, würden die hierfür erforderlichen Kostensteigerungen jedoch gleichzeitig gesetzlich begrenzen, kritisiert der Rettungsdienst. Die sogenannte Grundlohnsummenbindung werde damit faktisch zur Obergrenze für Kostenentwicklungen im Rettungsdienst, im Krankentransport und in den Leitstellen. Eine Überarbeitung des sogenannten „Spargesetzes“ fordert auch die Ärztekammer Schleswig-Holstein. 

Rettungsdienst: Teil der Daseinsvorsorge
„Der Rettungsdienst ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und kein frei steuerbares Versorgungssystem. Unsere Kosten ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben, tariflichen Verpflichtungen und dem tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung. Wenn die Refinanzierung künftig künstlich begrenzt wird, entsteht zwangsläufig eine dauerhafte Unterdeckung. Das gefährdet die Leistungsfähigkeit des gesamten Systems“, wurde RKiSH-Geschäftsführer Sönke Lase zitiert. Insbesondere in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein mit ländlichen Regionen, Inseln und Halligen könne Versorgungssicherheit nicht allein unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten bewertet werden, sondern nur durch entsprechende Vorhaltungen gewährleistet werden. 

Nach Auffassung der RKiSH seien die Kostensteigerungen im Rettungsdienst vor allem die Folge gesetzlicher, tariflicher und struktureller Entwicklungen. Rund 80 Prozent der Kosten entfallen auf tarifgebundene Personalkosten. Daneben führen höhere Anforderungen an Qualifikation, Fortbildung, Digitalisierung, Dokumentation, Cybersicherheit sowie die technische Ausstattung von Rettungsmitteln und Leitstellen zu deutlich höheren Aufwendungen und steigern die Kosten über das normale Maß. Gleichzeitig übernimmt der Rettungsdienst zunehmend Aufgaben, die durch Veränderungen der Krankenhauslandschaft und den Rückzug anderer ambulanter Versorgungsangebote entstehen. Gleichzeitig werde Lase zufolge ein Rettungsdienst erwartet, „der digitaler, vernetzter, resilienter und leistungsfähiger wird. Diese Ziele teilen wir ausdrücklich. Sie werden aber nur erreichbar sein, wenn die Finanzierung mit den tatsächlichen Anforderungen Schritt hält.“

Drohender Konflikt zwischen Kommunen und Bund 
Die RKiSH sieht zudem einen grundlegenden Konflikt zwischen dem landesrechtlich geregelten Sicherstellungsauftrag der Kreise und kreisfreien Städte und den geplanten bundesrechtlichen Finanzierungsregelungen. Die Kommunen blieben verpflichtet, eine flächendeckende Notfallversorgung sicherzustellen – auch dann, wenn tatsächliche Kostensteigerungen künftig nicht mehr vollständig refinanziert würden. Die RKiSH fordert daher Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Erforderlich seien insbesondere eine auskömmliche Finanzierung der Vorhalte- und Investitionskosten, die verlässliche Refinanzierung tariflicher Entwicklungen sowie Regelungen, die den besonderen Vorhaltecharakter des Rettungsdienstes angemessen berücksichtigten. (PM/RED)

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