Rettungsdienst: Auch der vdek begrüßt den Entwurf
Die Ersatzkassen nahmen auf Anfrage des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblattes Stellung zu dem in der vergangenen Woche vom Kabinett abgesegneten Entwurf aus dem Landesgesundheitsministerium. Der Entwurf schaffe die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Verstetigung und landesweite Etablierung innovativer Ansätze, die bereits erfolgreich erprobt wurden, teilte der vdek mit. Als Beispiele dafür nannte der Verband die telemedizinische Einsatzunterstützung und die bessere Vernetzung des Rettungsdienstes mit den Notfallstrukturen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.
„Ein wichtiger und mutiger Schritt ist die geplante Flexibilisierung der Hilfsfrist für die Einsätze des Rettungsdienstes. Die Einführung verschiedener Einsatzkategorien ermöglicht einen flexibleren und gleichzeitig rechtssicheren Umgang mit den individuellen Hilfeersuchen. Wir erwarten, dass der Rettungsdienst dadurch in wirklich lebensbedrohlichen Fällen verlässlich und noch schneller vor Ort ist", betonte der vdek in der Stellungnahme. Zuvor hatte bereits die Ärztekammer Schleswig-Holstein den Entwurf aus dem Ministerium begrüßt. Der Entwurf geht demnächst in die Anhörung mit den Beteiligten sowie im Parlament.

