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MD Nord: Pflegebegutachtung stellt Versicherte zufrieden

Der Medizinische Dienst Nord (MD Nord) berichtet von einer hohen Zufriedenheit der Versicherten mit der Pflegebegutachtung. Laut einer aktuellen Versichertenbefragung bewerten 85,7 Prozent der gesetzlich Versicherten in Hamburg und Schleswig-Holstein die Pflegebegutachtung im Hausbesuch positiv (2024: 84,6 Prozent). Auch beim strukturierten Telefoninterview stieg der Zufriedenheitswert mit 83,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr leicht an (2024: 82,6 Prozent).

Für die Befragung wurden mehr als 1.500 anonymisierte Fragebögen aus dem Jahr 2025 ausgewertet. 9,8 Prozent der Versicherten zeigten sich teilweise zufrieden (Telefoninterview 12,4 Prozent), während 4,6 Prozent (Telefoninterview 4,0 Prozent) unzufrieden waren. In den Vorjahren lag die Zufriedenheit bei 84,6 Prozent (2024) und 83,9 Prozent (2023). Die Versichertenbefragung wird seit 2014 jährlich bundesweit durchgeführt und durch eine unabhängige wissenschaftliche Stelle ausgewertet. Ziel ist es, die Qualität der Pflegebegutachtung kontinuierlich weiterzuentwickeln und an steigende Anforderungen anzupassen.

Wunsch nach individueller Beratung
Die Befragung zeigte außerdem, dass sich Versicherte eine stärkere individuelle Berücksichtigung ihrer Pflegesituation sowie zusätzliche Zeit für Beratung und Hinweise zur Verbesserung ihrer Versorgung wünschen. Im Durchschnitt verbringen die Gutachter 45 Minuten vor Ort bei den Versicherten.  „Für viele Versicherte ist die Begutachtung der Einstieg ins Pflegesystem und oft auch die erste Orientierung. Insofern ist der Wunsch nach mehr Zeit pro Begutachtung sehr verständlich – gleichzeitig zeigt er jedoch die Grenzen unseres Pflegesystems auf“, wurde Dr. Martin Schünemann, Leiter der Abteilung Pflegeversicherung, zur Einordnung in einer Pressemitteilung des MD Nord zitiert. 

Pflegereform als entscheidender Faktor
Die Aufmerksamkeit des MD Nord richtet sich derzeit auf die Planungen der Bundesregierung für eine große Pflegereform: „Unsere Aufgabe ist eine unabhängige Begutachtung im Sinne des Solidarsystems: Wer einen Pflegegrad braucht, muss ihn bekommen, wer keinen Anspruch hat, darf es nicht. Ausschlaggebend sind die gesetzlichen Vorgaben der bundeseinheitlichen Richtlinien. Dieser Grundsatz wird auch künftig für die Akzeptanz unseres Pflegesystems entscheidend sein“, wurde Helge Neuwerk, Vorstandsvorsitzender des MD Nord zitiert. „Mit Blick auf den demografischen Wandel ist absehbar, dass in Zukunft weniger Fachkräfte mehr Begutachtungen werden leisten müssen. Darauf müssen wir uns heute strukturell vorbereiten: mit digitalen Neuerungen – wie einer videogestützten Pflegebegutachtung –, aber eben auch mit politischem Rückenwind für eine bürokratieärmere Begutachtung. Die angekündigte Pflegereform des Bundes ist ein entscheidender Faktor, den es jetzt auch braucht, um die Pflege im Norden und bundesweit auf die vor uns liegenden Herausforderungen vorzubereiten.“ (PM/RED)

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