KVSH zur Honorarsteigerung: "Weder Fisch, noch Fleisch"
„Weder Fisch noch Fleisch“: So kommentierte der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) das Ergebnis der Finanzierungsverhandlungen für die ambulante Versorgung auf Bundesebene. Dort legte der Bewertungsausschuss, bestehend aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes, die Steigerung des Orientierungswertes (OW) um 2,8 Prozent fest.
Damit liegt der Orientierungspunktwert im Jahr 2026 bei 12,70404 Cent, aktuell beträgt er 12,3934 Cent. „Einerseits war eine Steigerung von knapp drei Prozent angesichts der angespannten Finanzlage im deutschen Gesundheitswesen nicht unbedingt zu erwarten. Andererseits wird auch dieser Honorarabschluss die gestiegenen Kosten der Praxen nicht decken“, wird die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Bettina Schultz, in einer Pressemitteilung ihrer Körperschaft zitiert. Die KV verwies auch auf Angaben des Statistischen Bundesamtes, wonach die Kosten der Arztpraxen deutlich stärker steigen als die Einnahmen. So erhöhten sich die Aufwendungen für Arztpraxen um rund sechs Prozent, die Einnahmen aber nur um ein Prozent.
Die KV Schleswig-Holstein gab zu bedenken: “Die Praxen schultern seit Jahren enorme Preissteigerungen infolge stark gestiegener Kosten für Personal, Energie und höhere Mieten. Außerdem wird der Fachkräftemangel immer mehr zum Problem. Die Praxen können offene Stellen für Medizinische Fachangestellte (MFA) nicht besetzen, weil sich keine Bewerberinnen mehr finden oder MFA lieber im Krankenhaus arbeiten, da sie dort mehr verdienen.”
“Die Patientenversorgung wird sich verschlechtern”
Schultz forderte eine nachhaltige Finanzierung der Praxen. "Gibt es diese nicht, wird sich die Patientenversorgung deutlich verschlechtern“, kündigte die KV-Chefin an. Nach der Entbudgetierung einer Vielzahl hausärztlicher Leistungen zum 1. Oktober 2025 müsse die Politik als nächstes dafür sorgen, dass alle ambulant erbrachten, vertragsärztlichen Leistungen vollständig vergütet werden, auch im fachärztlichen Bereich.
Der KV-Vorstand forderte zugleich eine grundsätzliche Reform der Berechnung der ärztlichen und psychotherapeutischen Honorare und ein Verfahren analog zu den Tarifverhandlungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern an Krankenhäusern. „Wir brauchen eine neue, flexiblere Systematik, die Kostenentwicklungen nicht mehr rückwirkend betrachtet, sondern frühzeitig erfasst und damit auch die tatsächlichen Belastungen für die Praxen berücksichtigt“, hieß es in der Mitteilung. (PM/RED)


