Frau mit blonden Haaren und Brille im blauen Blazer steht vor einem Gebäude im Hintergrund und lächelt frontal in die Kamera.
Dr. Bettina Schultz © KVSH

KVSH warnt vor Verlagerung ärztlicher Leistungen in Apotheken

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat die von der Bundesregierung geplante Ausweitung von Apothekenkompetenzen kritisiert. Die geplanten Änderungen am Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) gehen nach Auffassung der KV deutlich über eine sinnvolle Zusammenarbeit der Heilberufe hinaus.

„Die Bundesregierung verlagert zunehmend medizinische Leistungen aus dem ärztlichen Verantwortungsbereich in Strukturen, die dafür nicht ausreichend qualifiziert sind. Das gefährdet klare Zuständigkeiten und schafft riskante Parallelstrukturen“, wurde die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Bettina Schultz, in einer Mitteilung der Körperschaft zitiert.

Blutentnahmen in der Apotheke?
Besonders kritisch bewertet die KVSH die geplante Möglichkeit, dass Apotheken künftig venöse Blutentnahmen bei Erwachsenen zu diagnostischen Zwecken durchführen dürfen. Blutentnahmen seien kein bloßer Routinevorgang, sondern Teil einer medizinischen Gesamtbetrachtung aus Anamnese, Diagnostik und fachlicher Bewertung. „Entscheidend ist die ärztliche Einordnung der Ergebnisse im Zusammenhang mit Beschwerden, Vorerkrankungen und individuellen Risiken. Wer einzelne medizinische Schritte aus diesem Zusammenhang herauslöst, gefährdet eine verantwortungsvolle Patientenversorgung“, gab Schultz zu bedenken.

Auch die vorgesehenen Erregernachweise in Apotheken sieht die KVSH mit großer Sorge. Künftig sollen weitere, bislang nicht näher definierte Testungen als „apothekenüblich“ gelten können. Aus Sicht der KVSH bleiben dabei zentrale medizinische Fragen unbeantwortet: 

  • Wer stellt die Indikation? 
  • Nach welchen Kriterien wird getestet? 
  • Sollen Versicherte Tests künftig allein auf Wunsch erhalten können? 

Hier droht nach Befürchtung der KVSH eine anlasslose Leistungsausweitung ohne wissenschaftliche Basis. Kritisch bewertet die KVSH zudem die geplante Ausweitung von Impfleistungen in Apotheken. Impfungen seien medizinische Eingriffe, die eine sorgfältige Anamnese, die Bewertung individueller Risiken und den Umgang mit möglichen Komplikationen voraussetzen. Eine hohe Impfquote sei wichtig, dürfe jedoch nicht zulasten medizinischer Standards erreicht werden.

KV ist an guter Zusammenarbeit der Heilberufe interessiert
Der Vorstand der KVSH betonte ausdrücklich, dass Apothekerinnen und Apotheker wichtige Partner in der Versorgung seien. Ihre zentrale Kompetenz liege jedoch in der pharmazeutischen Beratung und Arzneimittelversorgung – nicht in der schrittweisen Übernahme ärztlicher Aufgaben. „Statt immer mehr medizinische Leistungen aus den Arztpraxen herauszulösen, sollte die Politik endlich die ambulante Versorgung stärken. Unsere Praxen brauchen weniger Bürokratie, verlässliche Finanzierung und bessere Rahmenbedingungen – keine politische Förderung von Konkurrenzstrukturen zulasten von Patientensicherheit und Versorgungsqualität“, betonte Schultz. Die KVSH forderte den Gesetzgeber deshalb auf, die geplanten Regelungen grundlegend zu überarbeiten. Diagnostik und Therapie müssten auch künftig in ärztlicher Verantwortung bleiben. (PM/RED)

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