Kopfportrait einer blonden, lächelnden Frau mit Brille und in dunkelblauem Blazer
Dr. Bettina Schultz ©KVSH

KVSH fordert Korrektur des GKV-Reformentwurfs

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, den Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz grundlegend zu überarbeiten. Die vorgesehenen Maßnahmen würden insbesondere das fachärztliche und psychotherapeutische Versorgungsangebot deutlich reduzieren, hieß es in einer Pressemitteilung der KVSH.

In der Kritik steht vor allem die geplante Abschaffung der besonderen Vergütungsregelungen für zeitnahe Facharzttermine und für offene Sprechstunden sowie die Begrenzung der Wachstumsdynamik bei der sogenannten extrabudgetären Gesamtvergütung. Dadurch werde sich das Angebot in den Praxen künftig stärker am Budget orientieren als am medizinischen Bedarf, hieß es in der Mitteilung. „Diese Politik spart die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten kaputt“, wurde Dr. Bettina Schultz, Vorstandsvorsitzende der KVSH, zitiert. Die geplanten Einschnitte würden zwangsläufig zu längeren Wartezeiten, weniger Angeboten und einer spürbaren Verschlechterung der Versorgung führen. Das „unbegrenzte Leistungsversprechen“ der Politik kritisierte sie als „verantwortungslos“. Die Auswirkungen der Reform gingen weit über die aktuelle Versorgung hinaus. Der wirtschaftliche Druck auf die Praxen gefährde Arbeitsplätze, verhindere neue Anstellungen und schrecke den ärztlichen Nachwuchs ab, hieß es seitens der KVSH.  

Unverständlich sei zudem, dass das Bundesgesundheitsministerium auf die Empfehlung der GKV-Finanzkommission verzichte, die Krankenversicherungskosten für Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren. Dies könne die GKV ab 2027 um rund zwölf Milliarden Euro jährlich entlasten, ohne die Versorgung zu gefährden. Mit dieser Entscheidung verlagere der Staat die Finanzierung weiterhin auf die Arbeitgeber und GKV-Versicherten. (PM/RED)

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