platzhalter_aerzteblatt

Künstliche Befruchtung: Entscheidung zur Kostenübernahme

Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung werden bei gesetzlich Versicherten höchstens drei Mal von der Krankenkasse bezahlt. Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat jetzt zur Frage entschieden, ob selbst finanzierte Behandlungsversuche auf diese Zahl anzurechnen sind.

Die Kläger hatten in den Jahren 2016 und 2017 durch ihre Krankenkasse finanzierte ICSI-Behandlungen (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) mit Frischzellen durchführen lassen. Dabei wurden jeweils im Vorkernstadium befindliche Eizellen kryokonserviert. Die späteren Einsetzversuche dieser kryokonservierten Eizellen finanzierte das Ehepaar aus eigenen Mitteln, da diese Maßnahmen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. 
Einen Antrag auf Kostenübernahme für eine weitere ICSI-Behandlung im Jahr 2020 lehnte die Krankenkasse mit der Begründung ab, die gesetzlich vorgesehene Höchstzahl von drei Versuchen sei bereits erreicht. Nach der gesetzlichen Regelung werde nach drei erfolglosen Versuchen vermutet, dass die Maßnahme nicht mehr hinreichend erfolgversprechend sei. Es komme nicht darauf an, wer die Maßnahmen finanziert habe.
Der fünfte Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts  in Schleswig hat in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehene Höchstzahl erfolglos unternommener Versuche auf die konkrete Methode – hier die ICSI – bezogen sei. Andere Behandlungsmaßnahmen - insbesondere solche, die schon dem Grunde nach nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst seien -, seien auf die Höchstzahl nicht anzurechnen. 
Daraufhin hat die beklagte Krankenkasse den geltend gemachten Anspruch anerkannt. Die Kläger erhalten nun eine hälftige Erstattung ihrer Kosten. Nach Mitteilung der Kläger ist die Behandlung mittlerweile erfolgreich gewesen – das Paar ist Eltern geworden. (PM/RED)

Weitere Meldungen
Zwei Frauen und ein Mann stehen neben einer Plakatwand mit der Aufschrift "Wusstest Du, dass man durch Sex Krebs bekommen kann?"
Ströer-Niederlassungsleiterin Iris Petersen (vorne links), Projektleiterin Maxi Liekfeldt und Schatzmeister Jörg Arndt präsentieren eine der ersten Plakatflächen der Kampagne.
10.03.2026

Acht von zehn Menschen infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit Humanen Papillomviren (HPV). Bei…

Mann mit Brille und Bart trägt ein blaues Hemd und ein dunkles Jackett. Er steht vor einem hellgrauen Hintergrund und lächelt den Betrachter an.
PD Dr. Markus Zimmermann © Schön Kliniken
06.03.2026

Darmkrebs ist die zweithäufigste Krebserkrankung bei Männern und Frauen. Wie kann man vorbeugen,…

platzhalter_aerzteblatt
05.03.2026

In Norderstedt öffnet in Kürze eine weitere Praxis ohne Grenzen. Es wäre die erste unter…

KI-generiertes Foto des geplanten neuen KI-Rechenzentrums aus der Vogelperspektive. Man sieht zwei große, quaderförmige Gebäude auf Beton.
©Universität zu Lübeck (KI-generiert)
03.03.2026

Die Erforschung und Entwicklung von sicherer und vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz in der…

Junge Frau mit dunklen Haaren und im weißen Kittel steht vor einem hellbauen Hintergrund und lächelt in die Kamera.
Dr. Hanka Lantzsch © Asklepios Nordseeklinik
03.03.2026

Die Jahrestreffen des Qualitätsnetz Nord (QNN) in Westerland auf Sylt sind seit einem…

Drei Männer in dunklen Anzügen und weißem Hemd  stehen vor einem Aufsteller mit dem Aufdruck LFB und lächeln in die Kamera.
Dr. Philipp Murmann, Lars-Michael Lanbin, Dr. Olaf Tauras (v.l.) © LFB
03.03.2026

Beim Jahresempfang des Landesverbandes der Freien Berufe (LFB) in Schleswig-Holstein standen Themen…