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Krankenhausreform: MD-Prüfgutachten liegen vor

Der Medizinische Dienst Nord (MD Nord) hat rund 850 Anträge von Kliniken aus Schleswig-Holstein zu den Leistungsgruppen geprüft. Die Gut­achten liegen dem Landesgesundheitsministerium nun vor. Nach Bewertung der Gutachten folgt ein schriftliches Anhö­rungsverfahren der somatischen Klinikstandorte und bei Bedarf eine zweite Run­de von Regionalge­sprächen.

Der MD Nord hat auf Antrag der Kliniken geprüft, ob diese die personellen, sachlichen und strukturellen Voraussetzungen für die Zuweisung der beantragten Leistungsgruppen erfüllen. Die Zuweisung von Leistungsgruppen ist die Voraussetzung dafür, dass Kliniken Leistungen ab 2027 anbieten und abrechnen können. Über die vorläufige Rollenverteilung der Häuser in den sechs Versorgungsregionen hatte das Ministerium zuvor schon informiert

Neben den Gutachten gibt es weitere Entscheidungskriterien
Der Beginn der zweiten Runde der Regionalgespräche ist bislang für den September geplant. Bei der Auswertung der Gutachten werden nach Angaben des Ministeriums auch die Leistungsdaten der Kliniken aus dem Jahr 2025 berücksichtigt. Wie das Ministerium betonte, sind positive oder negative Gutachten des MD Nord nicht gleichbedeutend mit der letztendlichen Zuweisung oder Ablehnung der entsprechenden Leistungsgruppe zum Jahresende. Einerseits könne es zu Auswahlentscheidungen zwischen verschiedenen Kliniken kommen, wenn mehrere von ihnen innerhalb einer Region die Voraussetzungen erfüllen. Dies könne der Fall sein, wenn mehr Standorte beabsichtigen, eine bestimmte Leistung anzubieten, als es für die Patientenzahl notwendig ist.
Andererseits könnten Kliniken, die die geforderten Voraussetzungen im Prüfungszeitraum des MD Nord noch nicht in allen Bereichen erfüllen konnten, diese Voraussetzungen dem Ministerium in Stellungnahmen nachweisen. Auch Übergangsregelungen zur Sicherstellung der Versorgung seien möglich. 

Regionalkonferenzen mit weiteren Beteiligten
Der nach der Auswertung anstehende Austausch mit den Kliniken wird ergänzt um Gespräche mit den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen. In Regionalkonferenzen sollen zusätzlich voraussichtlich ab Oktober die bis dahin vorliegenden Ergebnisse mit weiteren Beteiligten auch aus den Kommunen in den sechs Versorgungsregionen vorgestellt und erläutert werden. Die Bescheide über eine Zuweisung beantragter Leistungsgruppen werden den Kliniken im Dezember 2026 übermittelt. (PM/RED)

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