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Klinikreform: Länder fordern erneut Flexibilität

Die Bundesländer fordern die Bundesregierung auf, die Krankenhausreform rasch praxistauglich anzupassen. Auch Schleswig-Holstein hat an dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz mitgewirkt. Darin erneuern die Länder ihre Forderung nach mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Reform. Ziel ist es, Entscheidungskompetenzen zu behalten.

Die Bundesländer sind für die Krankenhausplanung vor Ort zuständig. Um die Versorgung zu sichern, pochen die Länder auf die dafür erforderlichen Entscheidungskompetenzen. Dies betrifft insbesondere die Schaffung von Ausnahmemöglichkeiten bei der Zuweisung von Leistungsgruppen für die Grund- und Notfallversorgung, wie das schleswig-holsteinische Ministerium für Gesundheit und Justiz heute mitteilte. 

„Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Krankenhausreform anzupassen, um sie praxistauglich zu machen. Eine der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag lautet, dass den Ländern zur Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung besonders im ländlichen Raum Ausnahmen und erweiterte Kooperationen ermöglicht werden. Der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) von Anfang August enthielt dazu gute Ansätze. Sollten die nun laufenden Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung diese Änderungen wieder aufweichen, droht eine Gefährdung der Versorgung besonders im ländlichen Raum", wird Landesgesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken (CDU) in der Mitteilung zitiert. 

Offenbar sei in Berlin nicht allen Beteiligten bewusst, dass die Kliniken eine vor allem praxistaugliche Reform bräuchten, so von der Decken weiter. Die Bundeshauptstadt scheine zu weit entfernt von den Versorgungsproblemen, “die sich im ländlichen Raum real auftun werden, wenn die Länder nicht flexibler agieren können.” Von der Decken sieht die Bundesregierung gefordert, “die Weichen so zu stellen, dass wir gemeinsam ein Grundbedürfnis aller Menschen – eine funktionierende medizinische Versorgung – weiterhin sicherstellen können. Das betrifft insbesondere die Grund- und Notfallversorgung.”

Von der Decken stellte zugleich klar, dass sie es grundsätzlich für sinnvoll hält, dass nicht alle medizinischen Leistungen überall angeboten werden können und Spezialisierungen in Zentren erfolgen müssen. Die Grund- und Notfallversorgung müsse jedoch weiterhin flächendeckend gewährleistet werden können. (PM/RED)

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