JVA Neumünster: Medizinische Versorgung vor dem Kollaps?
Im Offenen Brief der Polizeigewerkschaft heißt es: “Die medizinische Versorgung in der JVA Neumünster steht kurz vor dem Kollaps.” Von ursprünglich zwölf vorgesehenen Stellen im medizinischen Bereich seien aktuell nur fünf besetzt - zum Teil von Personen, die nicht die erforderliche medizinische Qualifikation hätten. Als Grund für die Vakanzen hat die Gewerkschaft die Vergütung ausgemacht. Es seien Ärzte bereit gewesen, freie Positionen zu besetzen. Dies sei nicht gelungen, weil eine “marktgerechte Vergütung” abgelehnt worden sei.
Zugleich wurde in den vergangenen Jahren in der JVA Neumünster die Telemedizin ausgebaut. Die Gewerkschaft gibt dazu zu bedenken: “Seit Jahren werden Unsummen in Notlösungen gesteckt. Für dieses Geld hätten wir längst festangestellte Ärztinnen und Ärzte im Vollzug.” Gegen die Telemedizin sprechen aus Sicht der Polizeigewerkschaft folgende Punkte:
- Sie ersetzt keinen Arzt in Präsenz, kann höchstens unterstützend wirken.
- Jeder einzelne Kontakt wird abgerechnet – die Kosten summieren sich ins Unerträgliche.
- Allein die Bereitstellung der notwendigen technischen Geräte (Mietkosten) ist kaum vermittelbar.
- Dolmetscher werden über Telemedizin bereitgestellt – ebenfalls mit hohen Kosten.
Als Folge einer sich verschlechternden medizinischen Versorgung beschreibt die Gewerkschaft eine aggressive Grundstimmung in der Anstalt mit steigender Gewaltbereitschaft. Das Personal werde zunehmend zur Zielscheibe des Frusts unter den Insassen wegen der medizinische Betreuung. Nach Darstellung der Gewerkschaft sind dem Ministerium und der Anstaltsleitung die Probleme bekannt. “Man gewinnt den Eindruck: Die Verantwortlichen schauen dabei zu, wie das System langsam zusammenbricht.”
Das Ministerium hat auf den Offenen Brief mit einer Stellungnahme reagiert. Danach räumt das Ministerium zwar eine Vakanz ein: Von den zwölf Stellen für medizinische Fachkräfte seien aktuell 9,23 Stellen und von den zwei ärztlichen Stellen eine besetzt. Entlastet wird nach Darstellung des Ministeriums durch Sprechstunden von anderen Fachgruppen in der Anstalt und durch Telemedizin. Eine Notlösung erkennt das Ministerium darin nicht, sondern eine "effektive Ergänzung der bestehenden Strukturen." Telemedizin helfe zum Bespiel, Gefangenentransporte aus der JVA in Facharztpraxen zu reduzieren.
Vergütung “im oberen Bereich des tariflich Möglichen”
Die Bewerberlage für den medizinischen Bereich sei aufgrund der demographischen Entwicklung in den vergangenen Jahren zunehmend angespannt. “Daher können ausgeschriebene Stellen oftmals nicht zeitnah besetzt werden. Trotzdem ist der Justizvollzug im Wettbewerb um medizinisches Personal mit anderen Arbeitgebern attraktiv und will attraktiv sein. Daher ist die Vergütung stets im oberen Bereich des gesetzlich oder tariflich Möglichen angesetzt”, heißt es in der Stellungnahme.
Was bedeutet das für Bezahlung? Das Ministerium erläuterte: “Die Vergütung im medizinischen Dienst erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bzw. bei Ärzten nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken (TV-Ä) und richtet sich u.a. nach der vorhandenen Qualifikation bzw. der ausgeübten Tätigkeit. Sie liegt daher beim medizinischen Personal zwischen EG 5 für zahnmedizinische Fachangestellte bis KR 8 für ausgebildete Pflegefachkräfte. Eingesetzten Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes mit medizinischer Ausbildung (z.B. Rettungssanitäter) wird ein Amt der Besoldungsgruppe A 8/A 9 verliehen. Verbeamteten Ärzten wird ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 16 verliehen, tarifbeschäftigte Ärzte werden bis zur Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ä eingruppiert.” (PM/RED)




