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„Irrsinn": Telefon-AU abschaffen und Krankschreibung ab dem ersten Tag

Die Bundesregierung plant, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend zu machen. Bei den ärztlichen Institutionen in Schleswig-Holstein stößt dies auf Ablehnung.

Prof. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, bezeichnete die Pläne als „völlig abstrus”. Er sieht in den Regelungen einen weiteren Bürokratieaufbau und erwartet, dass sich der Patientenandrang in den Arztpraxen weiter erhöht. Auch mit Blick auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das den Akteuren in der Versorgung finanzielle Mittel entzieht, hält Herrmann die zusätzliche Belastung für widersprüchlich. 

Ausdruck des Misstrauens gegen die Ärzteschaft
Die Pläne der Regierung sind aus seiner Sicht ein Ausdruck des Misstrauens der Regierung gegen die Ärzteschaft. Denn mit den Änderungen werde suggeriert, Ärztinnen und Ärzte seien leichtfertig mit dem Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen umgegangen. Diesem Eindruck trat Herrmann entschieden entgegen. Der Präsident betonte, dass der erhöhte Krankenstand nicht der Ärzteschaft anzulasten sei.   

Belastung für die Arztpraxen
Schleswig-Holsteins KV-Chefin Dr. Bettina Schultz sprach von „Irrsinn”. „Die Pläne der Bundesregierung werden die Arztpraxen massiv belasten“, betonte Schultz. Für die ambulante Versorgung sei die telefonische AU ein Gewinn. Gerade in Zeiten starker Infektionswellen entlaste sie die Praxen. Ihre Abschaffung würde kein Problem lösen, sondern neue schaffen. Es ginge ein bewährtes Instrument verloren, das unnötige Praxisbesuche vermeidet. Die Pläne der Regierung würden dagegen die Wartezeiten für die Patienten verlängern.

Blockade durch Bagatellerkrankungen
Auch von Verbandsseite gab es Kritik. Der Vorsitzende des Verbandes der Hausärztinnen und -ärzte in Schleswig-Holstein, Dr. Jens Lassen, kritisierte die Pläne der Regierung in den Medien. „Man kann nicht Millionen Termine mit meist Bagatellerkrankungen bei Eintages-AUs blockieren, und gleichzeitig die Voraussetzungen für schnelle Termine in dringenden Fällen abschaffen“, sagte der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich.

Politische Statements
Die Gesundheitsexperten aus dem schleswig-holsteinischen Landtag reagierten mit Kritik - allerdings nur die von Parteien, die auf Bundesebene nicht zur Regierungskoalition zählen:

  •  „Unser System in Gänze kaputtsparen, Reformen verweigern und jetzt auch noch Krankschreibungsregelungen zu verschärfen, das wird früher oder später zum Crash unseres Gesundheitssystems führen", warnte Jasper Balke von den Grünen in einer Pressemitteilung. Er erwartet als Folge der vorgeschlagenen Änderungen eine Verschwendung ärztlicher Zeit und eine Verschärfung einer „ohnehin dramatischen Versorgungslage" mit volleren Wartezimmern und längere Wartezeiten. Balke: „Diese Regelungen sind keine Gesundheitspolitik, sondern faktenfreie Symbolpolitik auf Kosten der Beschäftigten, der Praxisteams und der Versorgung.“  
  • „Bundeskanzler Merz muss den Hausärztinnen und Hausärzten erklären, wie dieser Unsinn umgesetzt werden soll. Erkältete Menschen ab dem ersten Krankheitstag wegen einer Bescheinigung in die Praxen zu schicken und dabei auch noch die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung zu streichen, belastet die Versorgung statt sie zu entlasten", sagte Dr. Heiner Garg von der FDP. Für ihn bleibt offen, wie die ohnehin überlasteten Ärztinnen und Ärzte für den entstehenden Mehraufwand vergütet werden sollen, wenn gleichzeitig mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz weitreichende Einsparungen im System angekündigt werden. Garg:  „Ich gehe davon aus, dass dieser zusätzliche bürokratische Unsinn zumindest extrabudgetär vergütet wird. Alles andere wäre ein weiterer Schlag ins Gesicht der ambulanten Versorgung.“
  • „Union und SPD verkaufen Misstrauen als Reform. Eine Krankschreibungspflicht ab dem ersten Krankheitstag löst kein Problem, sondern schafft neue: für Beschäftigte, für Betriebe und vor allem für ohnehin stark belastete Arztpraxen", sagte Christian Dirschauer vom SSW. Er verwies darauf, dass Arbeitgeber schon heute in begründeten oder betrieblich geregelten Fällen eine Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen können. Dirschauer: „Dafür braucht es keine pauschale Verdächtigung aller Beschäftigten. Mit einer gesetzlichen Pflicht für alle erklärt die Bundesregierung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Verdachtsfall." (PM/RED)
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