Blonde Frau mit Brille im dunklen Blazer lächelt in die Kamera
Dr. Bettina Schultz © KVSH

Honorarkürzung: KVSH kritisiert Erweiterten Bewertungsausschuss

Das falsche Signal zur falschen Zeit: So bewertet die KV Schleswig-Holstein den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen zum 1. April um 4,5 Prozent zu seken.

Wochenlang hatten der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) über die Honorare verhandelt - vergeblich. Die Krankenkassen waren mit dem Ziel in die Verhandlungen gestartet, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 10 Prozent zu senken. Diese Ansage erschwerte die Verhandlungen so massiv, dass schließlich der Erweiterte Bewertungsausschuss eine Entscheidung fällen musste. 

Der Ausschuss entschied sich gegen die Stimmen der KBV für eine Honorarabsenkung um 4,5 Prozent. Die KVSH warnte in einer Stellungnahme vom 12. März davor, dass solche Entscheidungen die ohnehin angespannte Versorgungslage weiter verschärfen könne. „Gerade jetzt die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen zu kürzen, ist fatal. Psychotherapie ist für viele Menschen unverzichtbar. Wer hier spart, spart am falschen Ende – und letztlich auf dem Rücken psychisch kranker Menschen “, wurde KVSH-Vorstandschefin Dr. Bettina Schultz in einer Mitteilung der KV zitiert. 

Es drohen längere Wartezeiten
Die KV machte deutlich, dass mit solchen Kürzungen langfristig auch die Attraktivität des Versorgungsbereichs gefährdet wird. Folge wären längere Wartezeiten für die Patienten. Die Körperschaft forderte eine dauerhaft verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung. Angesichts zunehmender psychischer Belastungen in der Bevölkerung müsse der steigende Bedarf auch gesundheitspolitisch stärker berücksichtigt werden. Die Unzufriedenheit der KV mit den aktuellen Rahmenbedingungen in der Gesundheitspolitik auf Bundesebene waren auch auf der jüngsten Abgeordnetenversammlung der KV in Bad Segeberg mehrfach deutlich geworden. 

Der Erweiterte Bewertungsausschuss wird immer dann einberufen, wenn sich der Bewertungsausschuss – das gemeinsame Gremium von KBV und GKV-Spitzenverband – in wichtigen Fragen nicht einigen kann. In diesem Fall trifft ein unparteiischer Vorsitz gemeinsam mit weiteren unparteiischen Mitgliedern eine verbindliche Entscheidung. (PM/RED)

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