Hohe Aufmerksamkeit für Organspende
Zum Tag der Organspende am 6. Juni wiesen viele Medien auch in Schleswig-Holstein auf den unverändert hohen Bedarf an Organspenden hin. Zugleich machten viele Organisationen aus dem Gesundheitswesen auf die Bedeutung der Organspenden aufmerksam.
Ärztekammer ruft dazu auf, sich mit dem Thema zu beschäftigen
Auch die Ärztekammer Schleswig-Holstein unterstützte den Aktionstag und rief die Menschen dazu auf, sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. „Organspende ist ein Thema, das uns alle betrifft. Jede Entscheidung zählt – und sie sollte gut informiert getroffen werden“, wurde Prof. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, in einer Mitteilung zitiert.
Aufklärungs- und Nachholbedarf
„Wir möchten dazu ermutigen, sich mit den eigenen Wünschen auseinanderzusetzen und diese klar zu dokumentieren – zum Beispiel im Organspendeausweis, durch einen Eintrag in das digitale Organspende-Register oder auch mittels einer Patientenverfügung“, so Herrmann. Appelle gab es auch von anderen Organisationen aus dem schleswig-holsteinischen Gesundheitswesen. „Viele Menschen stehen der Organspende positiv gegenüber. Aber dennoch hat nur etwa ein Drittel von ihnen die persönliche Entscheidung festgehalten. Hier besteht noch ein großer Aufklärungs- und Nachholbedarf“, gab etwa Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein, zu bedenken.
Zahlen im Norden leicht gestiegen
Warum solche Appelle erforderlich sind, zeigen Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Danach wurden im vergangenen Jahr insgesamt 112 Organe von 36 Spenderinnen und Spendern aus Schleswig-Holstein entnommen. Damit war die Zahl im Vergleich zum Vorjahr zwar gestiegen – 2024 waren es 83 Organe von 28 Spenderinnen und Spendern – deckte aber weiterhin nicht den Bedarf. Ende April 2026 standen 427 Menschen aus Schleswig-Holstein auf der Warteliste von Eurotransplant für eine Organ-Transplantation. Benötigt werden insgesamt 447 Organe, darunter 230 Nieren, 121 Lebern, 25 Herzen, 11 Lungen und 20 Bauchspeicheldrüsen.
Widerspruchslösung kommt auf die Tagesordnung
In den Medien wurde die Aufmerksamkeit für das Thema zum Teil über Berichte von Einzelschicksalen verstärkt. Berichtet wurde aber auch über die politischen Rahmenbedingungen für die Organspende in Deutschland – verstorbene Menschen müssen bei uns zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben, während in manchen anderen Ländern die Widerspruchslösung gilt. Die Haltung der Abgeordneten in Deutschland zu dieser Frage ist geteilt. Die Position von Ärztekammerpräsident Herrmann hierzu: „Die erneute Debatte um eine mögliche Widerspruchslösung, angestoßen durch den Bundesrat, macht Hoffnung. Denn eine gesetzliche Neuregelung der Organspende ist dringend erforderlich. Sie könnte nicht nur vielen schwer kranken Menschen neue Lebenschancen eröffnen, sondern zugleich Angehörige entlasten, die sonst in einer emotional belastenden Situation eine weitreichende Entscheidung treffen müssten.“




