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HNO-Ärzte setzen auf digitale Patientensteuerung

In einem Primärversorgungssystem sollte einer digitalen medizinischen Ersteinschätzung grundsätzlich der Vorrang gegeben werden. Dies empfiehlt der Bundesvorstand des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V. (BVHNO). Begründung: Dies entspreche der Lebenswelt der Patientinnen und Patienten und ermögliche eine schnelle, bedarfsgerechte und ressourcensparende Steuerung.

Der BVHNO hatte sich in einer Klausurtagung mit dem Thema beschäftigt. An der Spitze des Verbandes steht mit Prof. Jan Löhler aus Bad Branstedt ein Schleswig-Holsteiner. Der Berufsverband verwies in einer Pressemitteilung darauf, dass inzwischen mehr als  90 Prozent der Menschen in Deutschland ein Smartphone besitzen und die meisten es  als unverzichtbares Kommunikationsmittel im Alltag nutzen. Ein großer Teil der Bevölkerung zähle darüber hinaus inzwischen zu den „Digital Natives“, die mit dem Handy aufgewachsen sind.

Lob für Warkens Digitalisierungsstrategie
„Mit ihrer kürzlich vorgestellten Digitalisierungsstrategie hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den richtigen Weg eingeschlagen. Wenn wir heute die Patientenströme der Zukunft gestalten, sollten wir nicht auf Konzepte von gestern zurückgreifen“, so der Verband.  Es sei nicht zeitgemäß, alle Patienten zuerst zum Primärarzt zu schicken, bevor sie in die richtige Versorgungsebene geleitet werden. Dies gelte umso mehr, als dass sich die Zahl der unbesetzten Hausarztsitze in den kommenden Jahren weiter erhöhen werde. Der Verband mahnte:  „Wir müssen jetzt digitale Lösungen entwickeln, um die Ressourcen der Haus- und Facharztpraxen besser zu nutzen, unnötige Wege für Patientinnen und Patienten zu vermeiden und eine bedarfsgerechtere Abfolge bei der Abklärung von Erkrankungen zu gewährleisten.“ Der Grundsatz „digital vor ambulant vor stationär" müsse gelten. Damit unterstützen die HNO-Ärzte ausdrücklich eine Forderung der Techniker Krankenkasse. Als Alternative sollten darüber hinaus primärversorgende Praxen sowie die Terminservice-Rufnummer der Kassenärztlichen Vereinigungen 116 117 zur Verfügung stehen, so der BVHNO.

Ärztliche Selbstverwaltung sollte Tool für digitale Ersteinschätzung entwickeln
Zentrales Element der künftigen Primärversorgung müsse eine strukturierte, leitlinienbasierte, digitale Ersteinschätzung sein, die die Patientinnen und Patienten frühzeitig, zielgerichtet und bedarfsgerecht in die richtige Versorgungsebene steuere, ohne die hausärztliche Versorgung zu überlasten und ohne die fachärztliche Versorgung mit Bagatellfällen zu blockieren, hieß es nach der Klausurtagung des Berufsverbandes. Mit einem solchen, von der ärztlichen Selbstverwaltung zu entwickelnden Tool, könne objektiv der Bedarf einer direkten fachärztlichen Inanspruchnahme mit Terminvermittlung festgestellt und gedeckt werden. „Dies entlaste die Hausarztpraxen und führe zu einer schnelleren Versorgung von dringlichen Fällen in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. 

Erfahrungen mit dem TSVG
In die Beschlussfassung des Bundesvorstandes seien auch die Erfahrungen mit den Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) eingeflossen. Im Praxisalltag zeige sich immer wieder, dass Patientensteuerung mehr als Patientenverteilung sei. Während einzelne Elemente, wie die Neupatientenregelung oder die offene Sprechstunde, zu einer Verkürzung der Wartezeiten geführt hätten, führten andere Elemente zu Problemen. So zum Beispiel bei Patienten mit akuten Beschwerden: „Mit dem TSVG haben Hausärzte die Möglichkeit, einen schnellen Termin beim Facharzt zu vermitteln. Dafür muss die Hausarztpraxis eine Lotsenfunktion übernehmen und einen festen Termin beim weiterbehandelnden Facharzt organisieren. Doch statt dieses Instrument zu nutzen, werden Patienten regelmäßig in die offene Sprechstunde der Facharztpraxis geschickt.“ Die offene Sprechstunde sei dafür nicht vorgesehen, sondern soll den Patienten direkt zur Verfügung stehen, kritisierte der BVHNO. Während die offene Sprechstunde in der HNO-Heilkunde voll ausgelastet sei, liege die Quote an Hausarztvermittlungsfällen bundesweit bei nur rund 0,3 Prozent aller fachärztlichen Behandlungsfälle.

Das Thema Patientensteuerung wird seit Monaten in der Ärzteschaft diskutiert. Auch der BVHNO hatte dazu bereits ein Positionspapier vorgelegt. Die Vorstellungen des Berufsverbandes Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) hatte der Kieler PD. Kevin Schulte in einem Gastbeitrag für das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatte skizziert. (PM/RED)

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