Hartmannbund: Klinikreform mit Augenmaß!
Der Hartmannbund mahnte in einer Stellungnahme, dass die Reform nicht zu Versorgungsengpässen führen dürfe. Als Beispiel dafür führte der Verbandsvositzende Dr. Sebastian Gassner die Situation in der Geburtshilfe an. Die geschlossenen bzw. von der Schließung bedrohten Perinatalzentren der Stufe 1 bezeichnete er als „warnendes Beispiel".
„Ein Rückbau der Krankenhausstrukturen ist mit Blick auf den Fachkräftemangel, die demografische Entwicklung und die notwendige Spezialisierung medizinischer Leistungen grundsätzlich notwendig und sinnvoll. Das Konzept der sechs neuen Versorgungsregionen kann insofern dazu beitragen, die medizinische Grundversorgung der Patientinnen und Patienten in der Fläche zu erhalten“, wurde Gassner in der Stellungnahme zitiert.
UKSH-Entlastung nicht durch Einsparungen konterkarieren
Gerade im Flächenland Schleswig-Holstein sei es wichtig, die Notfall- und Inselversorgung auch weiterhin zu gewährleisten. Gassner ging auch auf die finanzielle Entlastung für das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) durch das Bundesland ein. Diese Unterstützung dürfe nicht durch Einsparungen im Rahmen der Krankenhausreform konterkariert werden. „Wir müssen die hochspezialisierte Maximalversorgung zwischen Nord- und Ostsee zukunftsfest aufstellen“, forderte Gassner.
Der Hartmannbund warnte zugleich davor, notwendige Strukturentscheidungen durch zu lange Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen weiter hinauszuzögern. „Strukturwandel braucht Klarheit, Verlässlichkeit und realistische Zeitpläne“, hieß es. Schleswig-Holstein brauche ein landesspezifisches Umsetzungskonzept, das die regionale Versorgungsrealität abbildet und Trägern wie Kommunen frühzeitig Planungssicherheit gibt. Gleichzeitig seien passfähige regionale Lösungen notwendig, die bestehende Versorgungsstrukturen, Versorgungsradien und Fahrzeiten sowie verfügbare personalwirtschaftliche Ressourcen realistisch berücksichtigen. (PM/RED)





