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GOÄ-Entwurf: Erfolgreiche Aktualisierung als Basis für ein zügiges Verordnungsverfahren

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine aktualisierte Fassung ihres gemeinsamen Entwurfs für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übermittelt. Ausgangspunkt für die Aktualisierung waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften.

Dazu erklären Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, und Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes: „Mit der aktualisierten Fassung entsprechen BÄK und PKV-Verband ihrer Verantwortung, dem Verordnungsgeber eine kontinuierlich an den medizinischen Fortschritt angepasste Entwurfsversion für die neue GOÄ zur Verfügung zu stellen. Die umfangreiche Expertise der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften sowie die intensive Mitwirkung der am Verhandlungsprozess beteiligten Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes haben zu der erfolgreichen Aktualisierung wesentlich beigetragen. Das gemeinsame Ziel bleibt dabei unverändert: eine angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen und bezahlbare Beiträge für privat Versicherte. Wir begrüßen, dass im Bundesministerium für Gesundheit bereits ein Referentenentwurf für die neue GOÄ vorbereitet wird. Damit bleibt ein Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 1. Januar 2028 erreichbar.“

Der gemeinsame Entwurf war von Bundesärztekammer und PKV-Verband im Jahr 2025 konsentiert und dem Bundesministerium für Gesundheit als Grundlage für die Novellierung der GOÄ vorgelegt worden. Für beide Seiten stand dabei fest: Eine neue GOÄ muss kontinuierlich aktualisiert werden. Deswegen haben BÄK und PKV-Verband die Zeit bis zum Beginn des formalen Verordnungsverfahrens genutzt, um weitere medizinische Innovationen aufzunehmen, das Bewertungsgefüge an einigen Stellen nachzujustieren und auch die Abrechnungsregeln punktuell anzupassen. Sämtliche Anpassungen erfolgten innerhalb des von BÄK und PKV-Verband vereinbarten Prognoserahmens. Die nun vorgelegte Fassung schreibt somit den gemeinsamen Entwurf aus dem Jahr 2025 fort und wahrt den zwischen BÄ K und PKV-Verband erzielten Kompromiss.

(PM/RED)

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