GMK: weniger Bürokratie, mehr Prävention und Überarbeitung des GKV-Spargesetzes
Am 12. Juni beziehen die Gesundheitsminister im Rahmen des Bundesratsverfahrens Stellung. „Der wichtigste und unmittelbar wirkende Baustein einer finanziellen Entlastung der GKV ist bislang nur ansatzweise vorgesehen: Versicherungsfremde Leistungen, wie die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden, müssen solidarisch über das Steueraufkommen und nicht primär von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden. Ich erwarte daher vom Bund, dass er sich dieser fachlich gebotenen und längst überfälligen Korrektur nicht weiter versperrt”, betonte Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken (CDU) im Vorwege.
Ambulante Psychotherapie unverzichtbar
Einen Tag vorher trafen sich die Minister der Länder zur Gesundheitsministerkonferenz (GM) in Hannover. Dort ging es u.a. um die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Von der Decken bezeichnete diese als einen „unverzichtbaren Bestandteil einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung". „Der Bund sowie die Akteurinnen und Akteure der Selbstverwaltung sind daher gefordert, die Auswirkungen der jüngsten Vergütungsanpassungen kurzfristig zu evaluieren. Bei der Vergütungssystematik muss der gestiegene Versorgungsbedarf für psychotherapeutischer Leistungen angemessen berücksichtigt werden.“
Hintergrund des GMK-Beschlusses ist, dass die Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist, jedoch ein Beschluss des zuständigen Erweiterten Bewertungsausschusses auf Bundesebene von Mitte März eine Kürzung der Vergütung von Psychotherapeutischer Leistungen um 4,5% vorsieht. Damit wird aus Sicht von der Deckens die Versorgungssituation gefährdet.
Das Kieler Ministerium setzte sich in Hannover u.a. für folgende Ziele ein:
- Bürokratieabbau in den Arztpraxen zur Entlastung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.
- Stärkung der Prävention, insbesondere auch die Reduktion von schädlichem Zuckerkonsum. Schleswig-Holstein hatte sich bereits im Bundesrat für eine Reduktion von Zucker in Softgetränken eingesetzt und die Bundesregierung angekündigt, dieses Ziel über eine Zuckersteuer oder -abgabe realisieren zu wollen. Zudem soll durch die Schaffung eines klaren Regulierungsrahmens für Tabakerzeugnisse der Jugendschutz bei E-Zigaretten gestärkt werden. Damit schließt sich die GMK einem Beschluss der federführenden Verbraucherschutzministerkonferenz an.
- Zeitnahe Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes auch im Hinblick auf mögliche Pandemien und Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) nach 2026, um mehr Resilienz im gesundheitlichen Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz zu erreichen. Mit dem Antrag wird der Bund vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage aufgefordert, auch nach Auslaufen des ÖGD-Paktes weiterhin Mit-Verantwortung für den ÖGD zu übernehmen, da dieser im Krisenfall eine wichtige Rolle einnimmt.
- Einführung eines elektronischen Impfpasses, integriert in die elektronische Patientenakte mit einem Erinnerungssystem sowie Verbesserungen beim Einlösungsprozess von E-Rezepten für Digitale Gesundheitsanwendungen.
- Weitere Ausdifferenzierung des bestehenden Maßregelsanktionensystems, um Personen, die in krankheitsbedingt schuldunfähigem bzw. vermindert schuldfähigem Zustand Straftaten begangen haben, bereits frühzeitig Behandlungen zu ermöglichen.
- Verbesserung der Versorgungssituation von Patientinnen und Patienten mit Long Covid und Myalgischer Enzephalomyelitis (ME) / Chronischem Fatique-Syndum (CFS). (PM/RED)





