EPA: Übergangsfrist endet, Informationen stehen bereit
Ende September ist die Übergangsfrist für Praxen, Krankenhäuser und Apotheken vorbei. Ab dem ersten Oktober müssen alle Institutionen die ePA verpflichtend anbieten und nutzen, wenn die Patienten der ePA nicht widersprochen haben. Hierauf weist u.a. die KV Schleswig-Holstein die Praxen im Norden in ihrem Newsletter hin. Nach bisherigen Erfahrungen nutzen Praxen überwiegend die Medikationsliste, die einen Überblick über die Verordnungen per elektronischem Rezept für den jeweiligen Patienten bietet.
„Bisher werden die ePAs überwiegend vom ambulanten Sektor befüllt. Dringend werden Dokumente wie der Krankenhausentlassbrief und der Medikationsplan erwartet. Diese Dokumente würden den Nutzen der ePA für die Praxen abrunden”, scheibt die KV. Sie bietet den Ärztinnen und Ärzten sowie ihren Teams weiterhin ePA-Online-Sprechstunden an.
Nach bisherigen Erfahrungen kommen Versicherte weitgehend uninformiert zu diesem Thema in die Praxen. Abhilfe könnte ein Angebot der Ersatzkassen schaffen, auf das der Ersatzkassenverband Schleswig-Holstein aktuell hinweist. Auf der Webseite „Gesundheit digital” klären die Kassen ihre Versicherten zu den Fragen „Worum geht es”, „Was bringt es mir” und „Wie funktioniert es” auf. „Gerade ältere Menschen können besonders stark von der ePA profitieren. Manche von ihnen haben aber nur geringes Vorwissen über Apps und Co“, wird Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein, in einer Pressemitteilung ihres Verbandes zitiert. „Deshalb bieten wir unseren Versicherten mit ‚Gesund digital‘ niedrigschwellige Gesundheitsinformationen in einfacher Sprache.“(PM/RED)
Die elektronische Patientenakte (ePA) beschäftigt in diesen Monaten nicht nur das Gesundheitswesen, sondern die deutsche Öffentlichkeit. KVSH-Vorstandsmitglied Alexander Paquet erklärt im Podcast, worauf es dabei für die Arztpraxen in Schleswig-Holstein ankommt und was passieren muss, damit das umstrittene Projekt erfolgreich in den Roll-out kommt.



