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Drug-Checking: Voraussetzungen für Modellvorhaben stehen Ende Juni

Ab Ende Juni wird Schleswig-Holstein voraussichtlich die rechtlichen Voraussetzungen für Drug-Checking-Modellvorhaben geschaffen haben. Das Landeskabinett hat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt.

Wie das Ministerium für Justiz und Gesundheit mitteilte, hat das Kabinett dem Erlass der Landesverordnung zur Umsetzung des Betäubungsmittelrechts zugestimmt. Mit der Verordnung setzt das Land bundesrechtliche Vorgaben in Schleswig-Holstein um und schafft die Voraussetzung für mögliche Drug-Checking-Modellvorhaben. 

Prüfung und Aufklärung
Gesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken (CDU) will mit der Verordnung Kommunen in die Lage versetzen, auch die Menschen anzusprechen, die durch bisherige Prävention und Aufklärung nicht erreicht wurden. „Die gesundheitliche Aufklärung über die Risiken des Konsums von Drogen sowie weiterführende ausstiegsorientierte Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen sollen dabei eine wichtige Rolle spielen. Unabhängig davon muss allen klar sein, dass geprüfte Drogen zwar das Risiko senken, nicht aber ausschließen. Drogen – auch geprüfte Drogen – sind und bleiben schädlich für die Gesundheit“, wurde von der Decken in einer Mitteilung ihres Ministeriums zitiert. 

Drug-Checking auf Festivals
Mit der Verordnung soll eine Erprobung von mobilem Drug-Checking im Umfeld von Veranstaltungen wie etwas Festivals oder Musikveranstaltungen ermöglicht werden.  Der Verordnung waren ein Landtagsbeschluss zur Erprobung im Rahmen des Party- und Präventionsprojektes ODYSSEE sowie die Anhörung von Verbänden vorausgegangen. Grund für den Erlass der Verordnung ist eine Änderung des Bundes-Betäubungsmittelgesetzes, der eine umfangreiche Abstimmung unter den Ländern folgte. Drug-Checking-Modellvorhaben sollen – auch durch die sie begleitenden substanzbezogenen Warnungen und Aufklärungen – zum Schutz von Leben und Gesundheit der Konsumierenden beitragen.

Modellvorhaben nur auf Antrag
Für die Durchführung eines Modellvorhabens ist ein Antrag inklusive Vorlage eines Konzeptes beim Gesundheitsministerium zu stellen. Der Betrieb von Drug-Checking-Modellvorhaben unterliegt in den Kreisen und kreisfreien Städten der Überwachung der kommunalen Überwachungsbehörden. Der Träger eines solchen Modellvorhabens muss zahlreiche Voraussetzungen erfüllen und die durchgeführten Substanzanalysen dokumentieren, um zur gesundheitlichen Aufklärung, wissenschaftlichen Begleitung und öffentlichen substanzbezogenen Warnungen beitragen zu können. Für eine wissenschaftliche Begleitung stellt das Land zwischen 30.000 und 50.000 Euro bereit. (PM/RED)

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