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Drug-Checking: Die Verbände sind gefragt

Der Entwurf der Landesverordnung zur Umsetzung des Betäubungsmittelrechts geht in die Verbände-Anhörung. Mit der Verordnung sollen in Schleswig-Holstein Drug-Checking-Modell­vorhaben durchgeführt werden können. Ziel ist es, die Verordnung im Frühjahr 2026 zu veröffentlichen.

Drug-Checking-Modellvorhaben dienen der Substanzanalyse, der Risikobewertung und der gesundheitlichen Aufklärung über die Risiken des Konsums von Betäubungsmitteln. Durch eine substanzspezifische Erstberatung und weiterführende ausstiegsorientierte Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen sollen Gesundheitsrisiken für die Person, die Betäubungsmittel besitzt, minimiert werden. Durch substanzbezogene Warnungen soll das Drug-Checking-Modellvorhaben zum Schutz der Konsumierenden beitragen.

Für die wissenschaftliche Begleitung des Modells werden rund 50.000 Euro vom Land bereit gestellt. Der Verordnung vorausgegangen war ein Landtagsbeschluss zur Erprobung im Rahmen des Party-Projektes „Odysee“. Basis für die Verordnung ist eine Änderung des Bundes-Betäubungsmittelgesetzes, der eine umfangreiche Abstimmung unter den Ländern folgte.

Gesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken (CDU) stellte in einer Mitteilung ihres Ministriums klar: „Auch getestete Drogen bleiben gefährlich. Aber wir wollen Kommunen ermöglichen, mit einem Drugchecking-Modellvorhaben Menschen zu erreichen, die durch bisherige Prävention und Aufklärung nicht erreicht wurden.“

Nach dem Verordnungsentwurf gehören zu den Voraussetzungen für die Durchführung von Drug-Checking-Modellvorhaben:

  • das Vorhandensein geeigneter Räume, analytischer Geräte, Instrumente und sonstiger Vorrichtungen zur qualitativen und quantitativen Analyse von Betäubungsmitteln, die zur Durchführung der Substanzanalysen sowie zur Verwahrung, zum Transport und zur Vernichtung der zu untersuchenden oder untersuchten Proben sowie der zu verwendenden oder verwendeten Chemikalien erforderlich sind,
     
  • die Verwendung von validierten Analysemethoden und Verfahren,
     
  • die Einhaltung von Qualitätskontrollstandards zur Gewährleistung reproduzierbarer Ergebnisse,
     
  • Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Personals und der analysierten Substanzen, einschließlich Schutzkleidung,
     
  • Sicherheitsvorschriften für den fachgerechten Umgang mit Proben und Chemikalien.
     
  • sowie die ständige Anwesenheit von persönlich zuverlässigem und fachlich qualifiziertem Personal.
     

Der Landtag Schleswig-Holstein wird über den Verordnungsentwurf informiert. Nach der Verbände-Anhörung können sich noch Anpassungen am Verordnungstext ergeben. (PM/RED)

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