Digitalgesetz erlaubt Nutzung von Patientendaten an den Ärzten vorbei
Das geplante Gesetz würde es Krankenkassen unter anderem ermöglichen, Diagnosen, Medikationen und weitere Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) für Informationen über Gesundheitsrisiken an die Versicherten zu nutzen, ohne die behandelnden Ärztinnen und Ärzte einzubeziehen. Darüber hinaus sollen Krankenkassen weitere personenbezogene Daten, etwa zu Rauchverhalten, Ernährung oder Alkoholkonsum, bei Versicherten selbst oder bei Dritten erheben können. Zudem sollen Krankenkassen in sogenannten Reallaboren die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten erproben dürfen.
Beeinträchtigung der Arzt-Patienten-Beziehung?
Dies hatte bereits Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, kritisiert. Er sieht darin „das Potenzial, die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung erheblich zu beeinträchtigen.“ Auch Alexander Paquet, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), stellte klar, das Patientendaten vertraulich bleiben müssten. Wer Krankenkassen zusätzliche Datenzugriffe ermögliche, öffne einen geschützten Raum. „Die Klärung medizinischer Fragen gehört ins Sprechzimmer und nicht über digitale Prozesse in die Hände von Krankenkassen“, stellte Paquet klar. Es gebe keinen Nachweis, dass diese Art der Beratung durch die Krankenkassen einen Nutzen hat. „Im Gegenteil: Es führt eher zu einer Verunsicherung der Patienten.“ Erstmals hatte Paquet auf diese Risiken in der jüngsten Abgeordnetenversammlung der KVSH hingewiesen.
Mehr Einfluss für die Krankenkassen möglich
Auch der geplante Einfluss von Krankenkassen auf die medizinische Bedarfseinschätzung und damit auf die Patientensteuerung hält Paquet für falsch. „Terminbuchung und Ersteinschätzung ausschließlich über Apps der Krankenkassen zu regeln, wie es das Gesetz vorsieht, benachteiligt die etablierten Wege über die 116 117, die sich inzwischen bewährt haben und bekannt sind.“
Voraussetzungen müssen erfüllt werden
Grundsätzlich begrüßte die KVSH den Ausbau digitaler Strukturen im Gesundheitswesen. Voraussetzung sei jedoch, dass die Anwendungen praxistauglich, interoperabel und datenschutzrechtlich eindeutig geregelt seien. Begrüßenswert sei, dass künftig alle Leistungserbringer und Krankenkassen über eine einheitliche digitale Infrastruktur miteinander kommunizieren sollen.
Das Gesetz geht in das parlamentarische Verfahren. Mit Blick darauf forderte Reinhardt die Koalitionsfraktionen auf, die vorgesehenen erweiterten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten der Krankenkassen auf Daten aus der elektronischen Patientenakte nicht zuzulassen. (PM/RED)





