Prof. Kerstin von der Decken
Prof. Kerstin von der Decken ©Frank Peter

Bundesrat: Von der Decken pocht auf Änderungen am KHAG

Mängel beheben: Das erhofft sich Schleswig-Holsteins Landesgesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken (CDU) durch den Bundesrat, wenn dort über den Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) debattiert wird.

Schleswig-Holstein hat sich gemeinsam mit anderen Bundesländern für Anpassungen an der Krankenhausreform ausgesprochen - vor und nach den Änderungen, die die jetzige Bundesregierung vorgenommen hatte. Von der Decken begründete die erneuten Anpassungswünsche mit den Änderungen der Bundesregierung, die nachteilig wirken könnten. 

„Diese Mängel müssen behoben werden. Nur dann kann das KHAG seinen tatsächlichen Zweck erfüllen. Nur dann kann die Krankenhausreform unter Beachtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern verbessert werden", wird von der Decken in einer Mitteilung ihres Ministeriums zitiert. 

Als Beispiele nannte sie:

  • Krankenhausplanungshoheit der Länder: In die greife das Bundesgesundheitsministerium ein, weil es sich per Gesetz einen Zuordnungsvorbehalt sichern will. Auf Vorschlag des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus soll es bestimmen, in welchen Fällen bei der Zuordnung zu einer Versorgungsstufe eine Leistungsgruppe nicht zu berücksichtigen ist, weil der Standort eines Krankenhauses im bundesweiten Vergleich wenig Behandlungsfälle in der Leistungsgruppe erbracht hat. Damit, so von der Decken, könne das Bundesgesundheitsministerium krankenhausplanerische Entscheidungen untergraben. Sie stellte klar: „Der Bund hat hierzu keine Kompetenz. Er hat weder die Rechts- noch die Fachaufsicht über die krankenhausplanerischen Entscheidungen der Länder inne."
  • Krankenhausfinanzierungsgesetz:  Bei der Zuweisung von Leistungsgruppen an ein Krankenhaus für einen Krankenhausstandort wurde das in diesem Zusammenhang erforderliche „Benehmen“ durch ein „Einvernehmen“ der Krankenkassen ersetzt. Damit würde den Krankenkassen ein nach Ansicht von Juristin von der Decken verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigendes Vetorecht zugebilligt.
  • Vorhaltevergütung: Das KHAG sieht zwar eine zeitliche Verschiebung ihrer Einführung vor, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Berechnungssystematik mit ihrem mittelbaren Fallzahlbezug und der Vielzahl an unsicheren Faktoren, die sich insbesondere aus den Mindestvorhaltezahlen ergeben. „Aus Länderperspektive bleibt fraglich, ob die geplante Vergütungssystematik zu einer Verbesserung der finanziellen Lage der Krankenhäuser führt. Insbesondere die Finanzierung bedarfsnotwendiger kleiner Krankenhäuser mit bevölkerungsbedingt geringer Fallzahl wird im Kabinettsentwurf nur unzureichend berücksichtigt”, sagte von der Decken. 
     
    Ihr Fazit: „Eine tatsächliche Verbesserung des Reformvorhabens lässt sich aus diesem Entwurf noch nicht herauslesen. Er muss zügig angepasst werden, um den Krankenhäusern die langfristige Planungssicherheit zu geben, die sie so dringend benötigen.“ (PM/RED)
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