Behandlungsfehler: MD Nord fordert Meldepflicht
Der Medizinische Dienst Nord (MD Nord) hat 2024 im Auftrag der Krankenkassen 910 Sachverständigengutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen in Hamburg und Schleswig-Holstein erstellt. In 214 Fällen (23,5 Prozent) konnte eine Kausalität zwischen dem Behandlungsfehler und einem gesundheitlichen Schaden belegt werden. Da Daten zu Behandlungsfehlern nicht zentral erfasst und ausgewertet werden, gehen wissenschaftliche Untersuchungen von einer hohen Dunkelziffer in Deutschland aus. Der MD Nord fordert deshalb eine Meldepflicht für vermeidbare, aber folgenschwere Behandlungsfehler.
Schmerzmittel nach Zahnbehandlung: Nebenwirkung zieht Amputation nach sich
Die mitunter gravierenden Folgen von Behandlungsfehlern zeigt der Fall einer 27 Jahre alten Patientin aus Norddeutschland: Nach einem Zahnarztbesuch erhielt sie ein Schmerzmittel, das sie bei Bedarf zuhause zu sich nehmen sollte. Durch die Einnahme kam es zum einer seltenen, aber medizinisch bekannten Nebenwirkung. Aufgrund einer verzögert durchgeführten Diagnostik konnte eine adäquate Behandlung nicht rechtzeitig begonnen werden. In der Folge mussten der jungen Frau beide Unterschenkel und Hände amputiert werden.
„Behandlungsfehler wie dieser verursachen unsagbares Leid, deshalb brauchen wir dringend Verbesserungen bei der Fehlerprävention im Gesundheitswesen“, sagt Dr. Andreas Krokotsch, Leitender Arzt des Medizinischen Dienstes Nord. „Eine Meldepflicht für gut vermeidbare, aber folgenschwere Fehler, wie Patienten-, Seiten- oder Medikamentenverwechslungen – sogenannte Never Events –, könnte uns dabei helfen, ein besseres Lagebild zu erhalten. Es ist deshalb an der Zeit, dass wir im Gesundheitswesen endlich eine Anlaufstelle schaffen, bei der diese Meldungen anonymisiert und sanktionsfrei vorgenommen werden können. Das wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Prävention und Patientensicherheit.“
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine Behandlung nicht den aktuellen medizinischen Standards entspricht, wenn eine gebotene medizinische Behandlung unterlassen, eine unnötige Behandlung durchgeführt oder wenn eine Diagnose trotz eindeutiger Hinweise nicht gestellt wird. (PM/RED)





