Behandlungsfehler: AOK fordert Neuregelung zur Beweislast
In 262 Fällen wurde laut Auswertung der AOK Nordwest im vergangenen Jahr der Verdacht auf einen Behandlungsfehler in Schleswig-Holstein von ihren Versicherten geäußert und weiterverfolgt. Im Vorjahr waren es 243 Fälle. Die überwiegende Zahl der Fälle kommt aus den operierende Fächern und der Zahnmedizin, die ebenfalls in die Statistik einfließt.
Bei einem Verdacht fordern die von der AOK dazu eingeschalteten Expertinnen und Experten Behandlungsunterlagen an, koordinieren externe Gutachten, bewerten diese und fertigen selbst welche an. Diese Unterlagen werden den Versicherten kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Für 2024 galt: In Dreiviertel aller Fälle war die Vermutung unberechtigt oder nicht zu beweisen. In 25 Prozent der Fälle wurde ein Behandlungsfehler bestätigt und es kam zu Verhandlungen oder Klagen. Nach Angaben der AOK Nordwest hat sie innerhalb von vier Jahren in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe zusammen 15,7 Millionen Euro gerichtlich oder in Vergleichsverhandlungen mit Haftpflichtversicherern durchgesetzt.
Die AOK pocht auf Änderungen bei der Beweislast. Aktuell müssen Betroffene darlegen und beweisen, dass der eingetretene Schaden vollumfänglich durch den Fehler verursacht wurde. Zuvor muss nachgewiesen werden, dass überhaupt ein Schaden und Fehler vorliegt. Die AOK fordert, dass die Beweislast für alle Gesundheitsschäden auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent reduziert wird. (PM/RED)


