AOK: Schule beginnt immer häufiger mit Sprachtherapie
23,7 Prozent der sechsjährigen Jungen benötigten 2024 in Schleswig-Holstein eine Sprachtherapie. Damit waren sie deutlich häufiger betroffen als Mädchen (15 Prozent). Die offensichtlichste Form von Sprachstörungen bei Kindern sind Redeflussstörungen, diese können sich beispielsweise durch Sprechblockaden und angestrengte Wiederholungen (Stottern) oder durch sehr undeutliches, schnelles Sprechen (Poltern) äußern. Häufig treten die Defizite als Artikulationsstörungen auf - betroffene Kinder sind nicht in der Lage, Laute richtig zu bilden. Wenn auch Satzbau und Wortschatz gestört sind, ist es möglich, dass eine Sprachentwicklungsstörung vorliegt.
Sprache als Fundament
„Bei manchen Kindern sind Sprachstörungen festzustellen, die ihren Alltag und das Lernen stark beeinträchtigen. Sprachliche Fertigkeiten bilden aber das Fundament: Sie beeinflussen die Fähigkeit, sich auszudrücken, Probleme zu lösen, zu denken und zu verstehen, Fragen zu stellen und Wissen zu erwerben“, wurde Tom Ackermann, Vorstandschef der AOK Nordwest, in einer Mitteilung seiner Krankenkasse zum Thema zitiert.
Das frühzeitige Erkennen sei entscheidend, um die Kommunikationsfähigkeiten des Kindes zu verbessern. Bei Kindern mit Entwicklungsstörungen der Sprache oder des Sprechens werden Sprachtherapien überwiegend ab einem Alter von vier Jahren verordnet. In Schleswig-Holstein erhielten bereits 10,4 Prozent der vierjährigen Jungen eine Sprachtherapie. Bei den Mädchen lag der Anteil bei 5,4 Prozent. Im Alter von sechs Jahren ist die Inanspruchnahme dieser Therapien am höchsten, sowohl bei den Jungen als auch bei den Mädchen. „Logopädie kann Kindern helfen, sich besser auszudrücken, selbstbewusster zu werden und Anschluss in der Kita oder Schule zu finden“, so Ackermann in der Mitteilung. Der Blick auf die vergangenen Jahre zeige, dass sich die Verordnungswerte bei den Sechsjährigen auf einem hohen Niveau eingependelt hätten. Laut AOK wird der Anteil der Kinder, die eine Sprachtherapie erhalten, nach dem Schuleintritt geringer.
Veränderte Anforderungen für Folgeverordnungen
Wie die KV Schleswig-Holstein mitteilte, sind mit Änderung der Heilmittelrichtlinie und des Heilmittelkataloges bei der Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie die Anforderungen in der Diagnostik vereinfacht worden. Es sei nicht mehr zwingend vorgeschrieben, eine weiterführende Diagnostik (z. B. durch Pädaudiologen) zu veranlassen, so dass bei entsprechender Indikation Folgeverordnungen ausgestellt werden können ohne einen Fachkollegen hinzuzuziehen. (PM/RED)




