160 Millionen Euro für die Krankenhäuser
Die genau 159,8 Millionen Euro haben Land sowie Kreise und kreisfreie Städte nahezu hälftig aufgebracht. 113,3 Millionen Euro betrafen Einzelförderungen für Krankenhausbauprojekte. Davon sind 44 Millionen Euro im Rahmen der originären Investitionsförderung verausgabt worden, 68 Millionen Euro wurden aus dem Infrastrukturprogramm IMPULS bereitgestellt und 1,3 Millionen Euro von Land für sektorenübergreifende Versorgung. Weitere 46,5 Millionen Euro sind als pauschale Fördermittel für die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern und für kleinere Baumaßnahmen bereitgestellt worden.
Zu den Baumaßnahmen, für die Investitionsmittel im Jahr 2025 bereitgestellt wurden, gehören beispielsweise Baumaßnahmen am Städtischen Krankenhaus in Kiel (Fortsetzung Haus 6), der Klinikanbau mit Palliativstation am St. Elisabeth Krankenhaus in Eutin, der Psychiatrie-Neubau am Westküstenklinikum in Heide, das Notfallzentrum in Reinbek oder der neue Pflegecampus auf dem Gelände des St. Adolf-Stifts in Reinbek.
Stetige Steigerung bei der Investitionen
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken (CDU) sprach von einem „notwendigen Kraftakt, damit Krankenhäuser eine funktionierende Basis für die Versorgung haben." In den Vorjahren beliefen sich die von Land und Kommunen für die Krankenhäuser bereitgestellten Investitionsförderungen in der Einzel- und der Pauschalförderung laut einer Pressemitteilung des Ministeriums auf 150 Mio. Euro (2024), 125,6 Mio. Euro (2023), 106,9 Mio. Euro (2022), 103,0 Mio. Euro (2021), 97,0 Mio. (2020) Euro, 74,7 Mio. Euro (2019) und 93,6 Mio. Euro (2018). Krankenhäuser weisen seit Jahren daraufhin, dass die Fördersummen des Landes nicht ausreichen, um den Investitionsbedarf zu decken. Sie decken den Finanzbedarf zum Teil aus anderen Quellen.
Für die laufende Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser ist der Bund verantwortlich. Diese erfolgt auf bundesgesetzlicher Basis vorwiegend durch Mittel der Krankenkassen. Für die Investitionen in den Bau und in die Grundausstattung der Kliniken sind dagegen die Bundesländer zuständig. Der Anteil dieser Investitionskosten macht einen vergleichsweise geringen Anteil an den gesamten Krankenhauskosten aus. In Schleswig-Holstein sieht das Landeskrankenhausgesetz eine hälftige Finanzierung durch das Land sowie durch die Kreise und kreisfreien Städte vor. (PM/RED)



