Zeit für eine Satzungsänderung
Was hat sich bis heute getan, um in Zukunft zu vermeiden, dass treuhänderisch verwaltete Gelder der Mitglieder nicht noch einmal verloren gehen?
Die Abgeordnetenversammlung ist das oberste Organ der KVSH. Sie setzt sich aus 40 Abgeordneten zusammen. Diese wählt einen Beirat, dem laut Satzung die Aufgabe der Vorstandsüberwachung und der Vertretung der Körperschaft gegenüber dem Vorstand zufällt. Weiterhin wählen die Abgeordneten einen Finanzausschuss. Zur Zeit besteht der fünfköpfige Beirat aus drei Hausärzten, einem Psychotherapeuten und einem Facharzt. Der dreiköpfige Finanzausschuss wird von einer Internistin, einem Facharzt und einem Hausarzt besetzt.
Warum sind die entsprechenden Kontrollgremien wie Beirat und Finanzausschuss nicht mit betriebswirtschaftlicher Expertise ausgestattet? Immerhin wird von der KVSH ein Honorarvolumen von mehr als 1,4 Milliarden Euro verwaltet.
Es wird Zeit, dass die KVSH eine Satzungsänderung vornimmt, um die Kontrollgremien mit der entsprechenden betriebswirtschaftlichen Kompetenz auszustatten.
In nur 300 Meter Luftlinie von der KVSH befindet sich das Versorgungswerk der Ärztekammer SH. Das Versorgungswerk hat bei ihren Kapitalanlagen eine Nettoverzinsung in den letzten neun Jahren von durchschnittlich 4,32 % erwirtschaftet. Warum lässt man sich nicht von deren Fachleuten entsprechend beraten?
Der Kollege Dr. Hans Irmer ist Mitglied im Finanzausschuss der KVSH und im Aufsichtsrat des Versorgungswerkes der Ärztekammer Schleswig-Holstein. In dieser Funktion müsste eigentlich ein Vergleich und Erfahrungsaustausch zwischen den Kapitalanlageprofis des Versorgungswerkes und der KVSH möglich sein.
Der Beirat und der Finanzausschuss sind an dieser Misere genauso beteiligt wie der damalige Vorstand. Der angenommene Ausfall von 36 Millionen Euro muss sich über die letzten Jahre entwickelt haben. Wie lange wurde weggeschaut ? Wo war die „Stop-loss“-Strategie?
Zu prüfen ist jetzt, ob bei den Kapitalanlagen gegen Gesetze oder hausinterne Richtlinien verstoßen wurde. Ich halte es für ein Unding, dass der KV-Vorstand selbstständig die Entscheidungen über die Kapitalanlagen vornehmen darf. Spätestens jetzt muss allen Niedergelassenen klar sein, dass ein professionelles Gremium zur Kontrolle des Vorstandes etabliert werden muss, um ein Desaster in dieser Größenordnung künftig zu vermeiden. Mir stellen sich weitere Fragen: Werden die Honorare im Sinne ihrer Mitglieder maximal verhandelt? Könnten die Verhandlungsergebnisse besser ausfallen?
An dieser Stelle möchte ich noch anmerken, dass ich durch die Aufnahme von Herrn Karsten Brandstetter und seiner kaufmännischen Expertise in den Vorstand hoffnungsvoll in die Zukunft schaue.