Was hat sich bis heute getan, um in Zukunft zu vermeiden, dass treuhänderisch verwaltete Gelder der Mitglieder nicht noch einmal verloren gehen?
Die Abgeordnetenversammlung ist das oberste Organ der KVSH. Sie setzt sich aus 40 Abgeordneten zusammen. Diese wählt einen Beirat, dem laut Satzung die Aufgabe der Vorstandsüberwachung und der Vertretung der Körperschaft gegenüber dem Vorstand zufällt. Weiterhin wählen die Abgeordneten einen Finanzausschuss. Zur Zeit besteht der fünfköpfige Beirat aus drei Hausärzten, einem Psychotherapeuten und einem Facharzt. Der dreiköpfige Finanzausschuss wird von einer Internistin, einem Facharzt und einem Hausarzt besetzt.
Warum sind die entsprechenden Kontrollgremien wie Beirat und Finanzausschuss nicht mit betriebswirtschaftlicher Expertise ausgestattet? Immerhin wird von der KVSH ein Honorarvolumen von mehr als 1,4 Milliarden Euro verwaltet.
Es wird Zeit, dass die KVSH eine Satzungsänderung vornimmt, um die Kontrollgremien mit der entsprechenden betriebswirtschaftlichen Kompetenz auszustatten.
In nur 300 Meter Luftlinie von der KVSH befindet sich das Versorgungswerk der Ärztekammer SH. Das Versorgungswerk hat bei ihren Kapitalanlagen eine Nettoverzinsung in den letzten neun Jahren von durchschnittlich 4,32 % erwirtschaftet. Warum lässt man sich nicht von deren Fachleuten entsprechend beraten?
Der Kollege Dr. Hans Irmer ist Mitglied im Finanzausschuss der KVSH und im Aufsichtsrat des Versorgungswerkes der Ärztekammer Schleswig-Holstein.…