Ein Glas, vor blauem Hintergrund, mit Zuckerwürfeln gefüllt
© Adobe Stock tashka2000
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Zuckerabgabe: Ärztekammer unterstützt Landesregierung

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein unterstützt die Pläne der Landesregierung, sich auf Bundesebene für die Einführung einer Abgabe zur Reduzierung des Zuckergehalts von Erfrischungsgetränken und für eine Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks einzusetzen.

Dirk Schnack

Aus Sicht der Ärztekammer wäre dies ein zentraler Baustein, um ernährungsbedingten Erkrankungen wirksam vorzubeugen und die Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig zu stärken. „Ich würde es begrüßen, wenn die Bundesratsinitiative Erfolg hätte. Aus meiner Sicht gibt es keine überzeugenden Argumente gegen eine entsprechende Abgabe“, sagte Kammerpräsident Prof. Henrik Herrmann als Reaktion auf einen Kabinettsbeschluss der Kieler Landesregierung. Er verwies auf funktionierende Projekte in der Prävention, die aber in aller Regel „Inseln“ blieben und nicht ausgerollt werden. Von einer Abgabe erhofft er sich eine flächendeckende Unterstützung des Präventionsgedankens. Er ist überzeugt: „Die Industrie würde sich darauf einstellen. Momentan hat sie dafür in Deutschland keinen Anreiz.“

Der Antrag der Landesregierung
Das Kabinett hatte kürzlich dem gemeinsamen Vorschlag des Gesundheitsministeriums und des Verbraucherschutzministeriums  zugestimmt, eine Bundesratsinitiative zu diesem Thema zu starten. Ziel ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen besser zu schützen. Am 27. März soll das Thema im Bundesrat behandelt werden. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert,

  • eine Steuer oder Abgabe sowie andere geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die Anreize für Unternehmen schaffen, den Zuckergehalt von stark zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken wie Limonaden und Brausen sowie koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zu reduzieren. Die durch diese Maßnahmen etwaig entstehenden Einnahmen sollten zielgerichtet für gesundheitsfördernde Präventionsmaßnahmen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sowie Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz verwendet werden,
  • eine gesetzliche Altersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken (Energy-Drinks) zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuführen.

Die Begründungen
Hintergrund ist, dass Zucker zu einer Adipositas-Epidemie beiträgt.  Die Landesregierung stützt sich dabei auf den Fokus der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.  Daraus geht hervor, dass bundesweit fast jedes sechste Kind im Alter von 3 bis 17 Jahren an Übergewicht oder Adipositas leidet. Bei den Erwachsenen sind zwei Drittel der Männer und die Hälfte der Frauen von Übergewicht betroffen. Insgesamt leidet sogar etwa ein Viertel aller Erwachsenen unter starkem Übergewicht.
 Dies bestätigt auch die Ärztekammer. „Die gesundheitlichen Folgen eines übermäßigen Zuckerkonsums sind seit Jahren wissenschaftlich belegt. Wir sehen in unseren Praxen und Kliniken täglich die Konsequenzen – von Adipositas bis hin zu Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Wir sprechen hier nicht nur über individuelles Verhalten, sondern über ein strukturelles Problem, das politische Antworten erfordert“,  sagte Kammerpräsident Herrmann. Auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hatte sich bereits positiv über eine entsprechende Abgabe geäußert. 

Keine Fortschritte mit Freiwilligkeit
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken (CDU) hält freiwillige Selbstverpflichtungen und Informationskampagnen zur Förderung einer gesunden Ernährung zwar für sinnvoll. Sie gab aber auch zu bedenken: „Sie haben jedoch bislang nur begrenzte Wirkung gezeigt. Daher bedarf es ergänzend gezielter, marktwirtschaftlicher Anreize. Eine maßvoll ausgestaltete Zuckersteuer oder -abgabe auf Getränke mit hohem Zuckergehalt setzt genau hier an. Hersteller erhalten dadurch einen klaren Anreiz, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren, um einen höheren Preis zu vermeiden und wettbewerbsfähig zu bleiben.“ Dies habe sich auch in Großbritannien gezeigt, das eine Zuckersteuer eingeführt hatte. 

Die Erfolgsaussichten
Die Erfolgsaussichten im Bundesrat sind schwer abzuschätzen. Zusammen mit Schleswig-Holstein wird auch Hamburg für die Abgabe stimmen.  Der rot-grüne Senat der Hansestadt hatte sich schon im Februar für eine entsprechende Bundesratsinitiative ausgesprochen. Die CDU - in Hamburg in der Opposition - hatte den Antrag unterstützt. Die CDU-Unterstützung aus dem Norden wird bei den Christdemokraten aber nicht bundesweit geteilt. Der Versuch Schleswig-Holsteins, das Thema auf dem Bundesparteitag der CDU zu platzieren, scheiterte - ein entsprechender Antrag wurde aus der Agenda gestrichen. 

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