Dr. Johannes Albert Gehle und Prof. Henrik Herrmann
Dr. Johannes Albert Gehle und Prof. Henrik Herrmann ©Christian Glawe-Griebel/helliwood.com
Dr. Johannes Albert Gehle und Prof. Henrik Herrmann ©Christian Glawe-Griebel/helliwood.com

Ziel: Transparenz und Praxisnähe

Weiterbildung gilt als der vielleicht wichtigste Themenbereich für die Landesärztekammern. Entsprechend breiten Raum nahmen Weiterbildungsthemen auf dem Deutschen Ärztetag in Leipzig ein. Besonders gefragt war dabei Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Prof. Henrik Herrmann.

 

Dirk Schnack

Die Weiterbildung entschlacken: Diese Aufgabe hatte sich der Deutsche Ärztetag 2023 in Essen u.a. wegen einer Vielzahl von Zusatz-Weiterbildungen gestellt. In Leipzig stellten Prof. Henrik Herrmann und der Kammerpräsident von Westfalen-Lippe, Dr. Johannes Albert Gehle – sie sind die Vorsitzenden der StäKo Weiterbildung – ein entsprechendes Konzept vor, das in Zusammenarbeit mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden erarbeitet wurde.

Weiterbildungsangebot übersichtlicher machen

Eine der Änderungen: Zusatz-Weiterbildungen, die sich nur an eine Facharztqualifikation richten, sollen in Schwerpunkt-Weiterbildungen überführt werden. Ziel ist eine bessere Übersichtlichkeit. Außer dieser Zuordnung ändert sich nichts, Inhalte und Zeiten bleiben gleich. Als Zusatz-Weiterbildung gelten dann nur noch die fächerübergreifenden. Gehle und Herrmann betonten, dass darunter keine Wertung zu verstehen sei. Als interdisziplinär gilt für die StäKo künftig, wenn eine Zusatzbezeichnung von mindestens zwei Fachgebieten erworben werden kann. Hierzu sind drei Gruppen zu unterscheiden:

  • Interdisziplinäre ZWB: Für sie ist kennzeichnend eine (Mindest-)Weiterbildungszeit bei einem Weiterbildungsbefugten mit Dokumentation im eLogbuch.
     
  • Interdisziplinäre berufsbegleitende ZWB geben keine verbindliche Mindest-Weiterbildungszeit vor, aber auch hier wird im eLogbuch dokumentiert und die Weiterbildung erfolgt bei einem Weiterbildungsbefugten.
     
  • Bei interdisziplinären kursbasierten ZWB muss lediglich ein Weiterbildungskurs absolviert werden. Hierfür ist keine Dokumentation im eLogbuch und auch kein Weiterbildungsbefugter erforderlich. In der Weiterbildungsordnung werden die Kursmodule ausgewiesen.
     

Debatte um Palliativmedizin und Medizinische Informatik

Für Diskussionen sorgten in Leipzig zwei andere vorgeschlagene Änderungen: Die Palliativmedizin soll in eine kursbasierte allgemeine Palliativmedizin und in eine neue Zusatzbezeichnung Klinische Palliativmedizin unterteilt werden. Hierzu wurden Bedenken vorgetragen – u.a. wurde befürchtet, dass dies Nachteile für die Versorgung in der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) nach sich ziehen könnte. Von der Änderung erwarten viele aber auch Chancen für eine stärkere Nutzung, was schließlich zur Zustimmung zu dieser Differenzierung führte.

Für Gesprächsstoff sorgte auch der StäKo-Vorschlag, die Medizinische Informatik aus dem Katalog der Zusatz-Weiterbildungen zu streichen und sie in eine Fortbildung umzuwandeln. Derzeit bilden nach Beobachtung der StäKo die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung nicht mehr die Realität ab. Änderungen aber sind nur über die Ärztetage möglich, was Jahre in Anspruch nimmt. Mit der Umwidmung in eine Fortbildung soll mehr Flexibilität erreicht werden. Ein weiteres Problem: Befugte für die Weiterbildung Medizinische Informatik gibt es aktuell nicht einmal in der Hälfte der Landesärztekammern. Dennoch gab es Kritik, u.a. mit dem Hinweis, dass KI und Digitalisierung immer breiteren Raum einnähmen. Vor diesem Hintergrund die Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik zu streichen, hielten manche für ein falsches Signal.

Prof. Doreen Richardt
Prof. Doreen Richardt ©Dirk Schnack
Prof. Doreen Richardt

„Die geplante Systematik ermöglicht eine klarere Orientierung, was sich hinter einer Zusatzweiterbildung verbirgt und erleichtert die Verwaltungsarbeit.“

Prof. Doreen Richardt

Weiterbildungsbefugnis klarer formulieren

Der Ärztetag stimmte mehrheitlich dafür, dass die Medizinische Informatik Zusatz-Weiterbildung bleibt, mit Befugten, aber künftig als berufsbegleitende Qualifikation der Kategorie C2. Anpassungen gibt es auch für die Weiterbildungsbefugnis. Diese soll im Umfang klarer formuliert werden. Künftig soll die Befugnis für eine Facharzt-Weiterbildung und für insgesamt höchstens drei Weiterbildungen erteilt werden. Damit wäre in der Befugnis die Kombination eine Facharzt-Weiterbildung und zwei Schwerpunkt-Weiterbildungen möglich. Bei den Facharzt-Prüfungen wird es künftig immer drei Prüfer geben, womit Stimmengleichheit ausgeschlossen ist und die Stimme des Vorsitzenden nicht mehr den Ausschlag gibt.

Auch über Weiterbildungsverbünde, die künftig von Landesärztekammern stärker gefördert werden sollen, wurde diskutiert. Bei den Verbünden geht es um Zusammenschlüsse zwischen regionalen Kliniken, Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Hintergrund sind die häufigen Arbeitsplatzwechsel, zu denen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung gezwungen sind. Von den Verbünden, die etwa in der Allgemeinmedizin und in Schleswig-Holstein auch in der Pädiatrie bereits bekannt sind, erhofft sich der Ärztetag eine Sicherung der Qualität.

Finanzierung der Weiterbildung fraglich

Breiten Raum nahm auch die Diskussion um die Finanzierung der Weiterbildung ein. Das Thema drängt, weil die Krankenhausreform zu mehr ambulanten Teilen in der Weiterbildung führen wird – dort aber die Mittel für zusätzliche Weiterbildungsstellen nicht vorhanden sind. Insbesondere im fachärztlichen Bereich ist die geringe Zahl der förderfähigen Stellen ein Problem. Wie die Änderungen konkret aussehen und welche Forderungen damit an die Politik gestellt werden sollen, überlassen die Delegierten dem BÄK-Vorstand, an den sie mehrere Anträge zu diesem Punkt schließlich überwiesen.

Die schleswig-holsteinischen Delegierten begrüßten die Beschlüsse. Vizepräsidentin Prof. Doreen Richardt, Vorsitzende der Weiterbildungskommission in Schleswig-Holstein, sagte: „Die Anpassung der Kopf- und Paragrafenteile der Muster-Weiterbildungsordnung ist ein konsequenter Schritt hin zu mehr Transparenz und Praxisnähe in der ärztlichen Weiterbildung. Die geplante Systematik ermöglicht Weiterzubildenden wie Weiterbildungsbefugten eine klarere Orientierung, was sich hinter einer Zusatz-Weiterbildung verbirgt und erleichtert die Verwaltungsarbeit für die Ärztekammern. Besonders die Einordnung von Zusatz-Weiterbildungen als Schwerpunktqualifikationen stärkt die fachliche Profilbildung, weil sie eine sinnvolle, fachbezogene Spezialisierung darstellt.“

Hannah Teipel
Hannah Teipel ©Dirk Schnack
Hannah Teipel

„Für die Zukunft wünsche ich mir, dass das Thema Weiterbildung einen größeren Stellenwert auf dem Ärztetag bekommt.“

Hannah Teipel
Ärztin in Weiterbildung auf dem Deutschen Ärztetag: Hannah Teipel

Was erwartet eine Ärztin in Weiterbildung vom Deutschen Ärztetag? Hannah Teipel aus Kiel ist das zweite Mal auf dem Deutschen Ärztetag dabei und verfolgt u.a., was dort beschlossen und wie über die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung diskutiert wird. Über ihre Erwartungen berichtet sie im Podcast des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblattes.

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„Inhalte auf das Wesentliche reduzieren”

Kammer-Vorstandsmitglied Hannah Teipel verfolgte die Diskussion aus Sicht einer Ärztin in Weiterbildung. Sie würde sich wünschen, „dass wir es schaffen, die geforderten Inhalte wieder ein bisschen mehr aufs Wesentliche zu reduzieren und so eine hoffentlich fokussiertere Weiterbildung erzielen.“ Es sei zwar berichtet worden, dass hierzu Gespräche mit den einzelnen Fachgesellschaften geführt werden – eine rasche Änderung sieht sie damit aber noch nicht in Sicht.

Das Thema „eLogbuch“, ebenfalls wieder Thema auf dem Ärztetag, ruft bei Teipel gemischte Gefühle hervor. „Einerseits ist die Digitalisierung der zuvor papiergeführten Logbücher ein Riesenfortschritt, andererseits ist die Benutzung immer noch aufwendig und zeitintensiv, wenn man sich nicht äußerst regelmäßig einloggt“, sagt sie.
Für die Zukunft wünscht sich Teipel, dass das Thema Weiterbildung auf dem Ärztetag einen größeren Stellenwert bekommt, um z.B. konkrete Änderungsvorschläge an die einzelnen Facharzt-Weiterbildungen diskutieren zu können.
 

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