Mit Audio-beitrag
Dr. Bettina Schultz, Vorstandsvorsitzende der KVSH
Dr. Bettina Schultz ©KVSH
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„Wir brauchen Solidarität der Fachgruppen untereinander“

Das Honorarvolumen für Schleswig-Holsteins Ärztinnen und Ärzte wird infolge des GKV-Spargesetzes um bis zu 90 Millionen Euro schrumpfen. Unklar ist, wie hoch die Verluste für die individuelle Praxis ab 1.1.2027 konkret ausfallen werden. Um wie viel Prozent die KVSH die Abschläge einzelner Fachgruppen ab Januar kürzen will, erläuterte der Vorstand bei der jüngsten Abgeordnetenversammlung.

Eike Ina Lamberty

Der HVM solle möglichst gerecht für alle Mitglieder sein, die transparente Darstellung des Punktzahlvolumens (PZV) solle den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten Planungssicherheit ermöglichen, betonte Dr. Bettina Schultz, Vorstandsvorsitzende der KVSH, in ihrem Bericht zur Lage. „Wir brauchen eine Solidarität der Fachgruppen untereinander“, mahnte sie. „Alle Leistungen sind wichtig, wir werden nicht anfangen, einzelne Leistungen als besonders wichtig herauszupicken.“ 

Das PZV für 2027 könne die KVSH voraussichtlich erst kurz vor Weihnachten mitteilen. „Konkrete, bereinigte Zahlen liegen noch nicht vor, viele Entscheidungen werden uns erst im November getroffen“, begründete Schultz den späten Zeitpunkt. So hatte Berlin beispielsweise den neuen Orientierungswert (OW), 2,2 Prozent, erst kurz vor der Abgeordnetenversammlung veröffentlicht. 

Defensive Strategie
Angesichts der Unsicherheiten plant die KVSH defensiv: Die Vorauszahlungen für Haus- und Kinderärzte sollen ab Januar um vier Prozent gekürzt werden, weitere Facharztgruppen müssen mit einem Minus von sieben Prozent rechnen. „Wir wollen vermeiden, dass jemand überzahlt wird und später etwas zurückgeben muss“, sagte Schultz. „Das ist aber noch nicht in Beton gegossen, das Minus kann durchaus geringer ausfallen“, stellte Vorstandsvize Karsten Brandstetter klar. Er rechne für Anfang Oktober mit belastbaren Zahlen, um die Berechnungen zu konkretisieren, sagte er. „Wir haben keine Erfahrungswerte bei dieser gravierenden Veränderung.“ 

Ein grauhaariger Mann in Schlips und Anzug lächelt vor einem Gebäude in die Kamera (Kopfportrait).
Karsten Brandstetter ©KVSH

„Das Minus kann durchaus geringer ausfallen.“

Karsten Brandstetter

Bei der Umsetzung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes liege insgesamt viel im Argen, sagte die Vorsitzende. „Die Politik versteht nicht, wo uns der Schuh drückt. Uns erreichen viele besorgte Anrufe von Mitgliedern.“ Gleichzeitig übte Schultz scharfe Kritik an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der Ärztinnen und Ärzte als „Nutznießer“ des Gesundheitssystems bezeichnet und jetzt zusätzlich mit Äußerungen über die Zukunft der privaten Krankenversicherung für Irritationen gesorgt hatte. „Wir sind wichtig, auch für die Demokratie“, sagte Schultz mit Blick auf die Radikalisierung der Wählerschaft vor allem in Gebieten mit schlechter Versorgungsstruktur. Die bundesweit 192.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte leisteten 97 Prozent der Versorgung mit 15 Prozent der GKV-Ausgaben, rechnete sie vor. Und die Abschaffung der PKV sei der falsche Weg, um Patientinnen und Patienten schneller zu einem Facharzttermin zu verhelfen. Die Gründe für die langen Wartezeiten der gesetzlich Versicherten lägen vielmehr bei steigenden Behandlungsbedarf, mangelnder Patientensteuerung, fehlendem Praxispersonal und den Kürzungen bei der GKV.

Unerwarteter Haushaltsüberschuss eröffnet Spielräume
Erfreulicher waren die Haushaltszahlen, die Brandstetter vorstellte. Er erwarte für 2026 einen Haushaltsüberschuss von etwa 16,5 Millionen Euro – 27 Prozent mehr als ursprünglich veranschlagt. Das eröffne Spielräume, um die aufgrund der Abschreibungen auf Kapitalanlagen 2025 notwendig gewordene Erhöhung der Arztumlage auf aktuell 3,25 Prozent früher als geplant wieder zu senken.

KVSH erhöht Verwaltungskostenumlage auf 3,25 Prozent
Nach 36 Millionen Euro Verlust bei den Kapitalanlagen entschied sich die Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein im November 2025, die Verwaltungskostenumlage zu erhöhen. Der Hausärzteverband sprach von einem „bitteren Tag für die niedergelassene Medizin in Schleswig-Holstein".

Dann ging es ans Eingemachte, die Honorarkürzungen: Detailliert listete Brandstetter auf, wie sich die durch das GKV-Spargesetz gestrichenen Leistungen auf etwa 90 Millionen Euro Verlust summieren. Am Beispiel der Fachärzte illustrierte er plastisch, welche Auswirkungen es für die Praxen hat, dass bestimmte Leistungen, beispielsweise Präventionsleistungen und Mammografie-Screening, ab 1.1. 2027 nicht mehr extrabudgetär vergütet werden. Zum frisch verkündeten Orientierungswert von 2,2 Prozent bemerkte er: Angesichts einer Grundlohnsumme von 3,42 Prozent sei da „viel Luft nach oben. Wir bewegen uns weit unter dem, was als Grenze gilt.“

Am Beispiel der Fachärzte stellte Brandstetter den Plan für die künftige Budgetierung vor: Grundsätzlich wolle man bei der bisherigen Struktur bleiben. Es solle keine Arztgruppentöpfe geben, die bisherigen Punktzahlvolumina (PZV) sollten – ohne Hygienezuschläge – erhalten bleiben. Für alle Leistungsbereiche, die ins PZV überführt werden, solle es PVZ-Aufschläge geben, gegebenenfalls quersubventioniert. Das nicht gebrauchte PVZ-Volumen werde mit den Aufschlägen verrechnet. 

Es geht um Leitplanken
„Es geht hier erstmal um Leitplanken, nicht um die Feinabstimmung“, betonte Dr. Thomas Maurer, Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung, angesichts der hartnäckigen Fragen aus den Reihen der Delegierten, um wieviel Prozent die Vorauszahlungen tatsächlich gekürzt würden. Der endgültige Beschluss soll im November fallen. Insbesondere um den Umgang mit der Streichung der Hausarzt-Facharzt-Vermittlungsleistung (HaFa) entbrannten Debatten. Schließlich folgten die Abgeordneten dem Vorschlag der KVSH, den bisherigen HaFa-Topf aus anderen Töpfen zu subventionieren, um Härten abzufedern.

Portraitbild von Alexander Paquet. Er trägt eine Brille und eine dunkles Sakko
Alexander Paquet ©KVSH

„Sie sind die Profis, Sie sollen es auch bleiben.“

Alexander Paquet

Vorstandmitglied Alexander Paquet gab einen Überblick über die Kerninhalte und den Zeitplan zur Verabschiedung des Notfallgesetzes sowie über die Auswirkungen des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Sein Hauptkritikpunkt: Über die elektronische Überweisung als zentrales Steuerungselement der Patientenströme mischten Dritte, insbesondere Krankenkassen, in der Hausarzt-Facharzt-Kommunikation mit. Die KVSH setze sich dafür ein, dass die Überweisung und der Zugang zur ärztlichen Versorgung zwingend in ärztlicher Hand blieben. „Sie sind die Profis, Sie sollen es auch bleiben und Sie sorgen dafür, dass das Ganze digital abgebildet wird“, sagte er direkt an die Ärztinnen und Ärzte gewandt. 

KVSH-Vorstand Alexander Paquet ordnet das GeDIG ein

Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) ist schon vom Bundeskabinett verabschiedet. Ärztliche Verbände begrüßen Teile davon, andere müssten aus ihrer Sicht dringend verändert werden. Über ein Gesetz mit Licht und Schatten für die Ärzteschaft spricht Alexander Paquet, Vorstandsmitglied der KV Schleswig-Holstein, im Podcast.

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