
Weiterbildung: Evaluation der Ärztekammer bietet Fakten
An der jüngsten Umfrage der Ärztekammer Schleswig-Holstein zum Stand der Weiterbildung im Norden beteiligten sich mehr als 1.200 Mitglieder. Die von der ärztlichen Geschäftsführerin Dr. Gisa Andresen in der Kammerversammlung vorgestellten Daten zeigen, dass – entgegen mancher Darstellung – fast 70 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in Vollzeit arbeiten. Weitere fast 18 Prozent absolvieren ihre Weiterbildung auf Stellen mit mindestens 75prozentiger Wochenarbeitszeit.
Die weitaus größte Gruppe unter den Befragten arbeitete bereits mehr als zwei Jahre an ihrer aktuellen Weiterbildungsstätte.
Zwar wird seit Jahren vom Trend zur ambulanten Weiterbildung gesprochen, in der Realität sieht dies aber noch anders aus: Fast 73 Prozent der Befragten absolviert die Weiterbildung aktuell stationär. Im Vergleich zu den beiden vergangenen Jahren ist dieser Anteil noch einmal leicht gestiegen. Weitere Ergebnisse:
Zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten führt einmal jährlich ein Weiterbildungsgespräch. Dieser Anteil ist in den vergangenen Jahren zwar leicht gestiegen. Aber noch immer bekommen 31 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung dieses Gespräch nicht. Vier Prozent machten dazu keine Angaben.
60 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte dokumentieren die Weiterbildung im e-Logbuch. Bei den Befugten trifft dies auf 43 Prozent der Befragten zu. In beiden Gruppen sind die Anteile steigend.
Der offene Umgang mit Fehlern und Kritik an den Weiterbildungsstätten ist keine Selbstverständlichkeit. Dies gaben nur 22 Prozent der Befragten an. 50 Prozent nannten hier „überwiegend“. 13 Prozent gaben an, dass dies nie oder selten der Fall sei, weitere fünf Prozent machten hierzu keine Angabe.
Auch die Berücksichtigung der Weiterbildung in Planung und Organisation der Weiterbildungsstätte ist nicht gesetzt: 42 Prozent antworteten, dass dies selten oder nie der Fall sei, für 39 Prozent gilt dies überwiegend und nur für 14 Prozent immer.
Bei 51 Prozent der Befragten unterstützt die Weiterbildungsstätte Fort- bzw. Weiterbildungskurse, bei weiteren 35 Prozent gilt dies teilweise. Nur neun Prozent gab an, dass dies nicht der Fall sei. Die Unterstützung erfolgt durch Kostenerstattung (63 Prozent) und/oder Freistellung (72 Prozent).
Eine Empfehlung der eigenen Weiterbildungsstätte sprechen 27 Prozent der Befragten vollständig aus, weitere 40 Prozent tun dies überwiegend. Nur bedingt gilt dies für 21 Prozent der Befragten. Fünf Prozent würden keine Empfehlung aussprechen.
Diskussion in der Kammerversammlung
Die Ergebnisse führten in der Kammerversammlung am 17. September zu einer intensiven Diskussion über die Situation in der Weiterbildung. Die Defizite in der Weiterbildung können nach Meinung vieler Kammerabgeordneter nicht ohne Druck auf die Weiterbildungsstätten und die Befugten behoben werden. Solveig Voran verspricht sich von einem verstärkten Druck eine bessere Weiterbildung, gab aber auch zu bedenken, dass viel von den handelnden Personen abhängt. Die Abgeordnete Dr. Rebecca Herzog und Kammerpräsident Prof. Henrik Herrmann pflichteten ihr bei: „Weiterbildung ist eine Frage der Führung.“
Bei der Frage nach Sanktionen für schlechte Weiterbildung gibt es allerdings keine einfachen Antworten. Vize-Präsidentin Prof. Doreen Richardt verwies in diesem Zusammenhang auf die hohen Hürden etwa für den Entzug einer Weiterbildungsbefugnis. Viele Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung hätten zudem Angst, ihre Erfahrungen an die Kammer weiterzugeben. Ist die Ärztekammer also machtlos bei Verstößen gegen die Weiterbildung? Erster Schritt wäre die Meldung, erst dann könnte die Kammer tätig werden. Dr. Georg Engelbart fasste die allgemeine Stimmung der Diskussion mit seinem Appell an die Ärztekammer zusammen im Satz: „Ihr könnt den Weiterbildungsstätten etwas zumuten.“



