

Weiterbildung: ärztliche Haltungen und Rollen im Fokus
Die Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) in Deutschland im Jahr 1924 umfasste ganze zwei Seiten, es gab 14 Facharztbezeichnungen. Rund hundert Jahre später ist die M-WBO auf 463 Seiten angewachsen. Es gibt 52 Facharztbezeichnungen, 19 Spezialisierungen und 48 Zusatz-Weiterbildungen. Und in einigen Jahren? Wird es noch mehr Gebiete, Facharztkompetenzen, Zusatz-Weiterbildungen geben? Welchen Umfang soll eine M-WBO dann haben und wer soll noch durchblicken?
Diesen Fragen stellten sich die Co-Vorsitzenden der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, Prof. Henrik Herrmann und Dr. Johannes Gehle. Auch die Delegierten des Deutschen Ärztetages hatten den Wunsch nach einer Entschlackung bereits geäußert und in einem Auftrag formuliert. Auf erste Schritte, die die beiden Verantwortlichen in jahrelanger Arbeit und Gesprächen mit Fachgesellschaften erzielen konnten, hat sich der Ärztetag bereits geeinigt. Wie aber könnte es in einigen Jahren aussehen? Dazu präsentierten Herrmann und Gehle in Hannover Denkanstöße.
Zunehmende Spezialisierung abbilden
Das Problem: Der medizinische Fortschritt führt zu mehr Kompetenz, die irgendwie vermittelt werden muss. Die aus Sicht der beiden Experten entscheidende Frage lautet: Muss Weiterbildung deshalb ebenfalls immer länger dauern oder braucht es ein besseres Konzept? Die Vortragenden formulierten als Alternative eine zeitgemäße, unkomplizierte und flexible Abbildung der zunehmenden Spezialisierung in der Medizin ohne lange Vorlaufs- und Umsetzungszeiten. Dabei sollten geringer Verwaltungsaufwand für die Ärztekammern und keine Bindung an eine Bildungsordnung als Rechtsnorm entstehen.
Ein Beispiel in Kurzform: Mit der Etablierung von Kammerzertifikaten könnte ein „dritter Weg“ zwischen Weiterbildung und Fortbildung eingeschlagen werden. Die Vergabe könnte nach Erfüllung von definierten Voraussetzungen wie etwa durchgeführte Eingriffe, Zeiten in der Versorgung oder Abschlusskolloquien erfolgen. Die Administration könnte bei den Fachgesellschaften liegen – nach Zertifizierung durch die Ärztekammer. Die Anforderungen könnten in Zusammenarbeit mit den Ärztekammern erarbeitet werden. Eine schnelle Anpassung und Weiterentwicklung sowie die Angleichung an europäische Standards wären erwünscht.
Die beiden Vortragenden erhielten in der anschließenden Diskussion zwar viel Lob für ihren Anstoß. Nur: Eine zielführende Diskussion, in welche Richtung die Weiterbildung sich entwickeln sollte, fand nicht statt. Da sich jetzt erneut der BÄK-Vorstand mit dem Thema beschäftigen wird, kann eine weiterführende Diskussion frühestens in einem Jahr stattfinden. Das wurde in der Delegation aus Schleswig-Holstein durchaus kritisch gesehen.
Begrüßt wurde, dass die Kopfteile der Facharztbezeichnungen jetzt einer einheitlichen Systematik folgen. Die Anpassungen betreffen sowohl den Paragrafenteil als auch die Abschnitte B und C der (Muster-)Weiterbildungsordnung. Im Paragrafenteil wurden die Anrechnung oralchirurgischer Weiterbildungszeiten auf die Facharzt-Weiterbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sowie die Anrechnung von Unterbrechungen auf die Weiterbildung angepasst.
Weiterbildungszeit verkürzt
In Abschnitt B, der die Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen sowie die allgemeinen Weiterbildungsinhalte umfasst, wurden acht Gebietsdefinitionen überarbeitet. Bei acht Facharztbezeichnungen (Anatomie, Hygiene und Umweltmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Neuropathologie, Pathologie, Klinische Pharmakologie, Pharmakologie und Toxikologie sowie Physiologie) wurde die Mindest-Weiterbildungszeit verkürzt. Die Facharztbezeichnung Biochemie wurde gestrichen. Bei 29 Facharztbezeichnungen wurden die Weiterbildungsabschnitte angepasst.
Neustrukturierung auf Basis der CanMESD-Rollen
Mehrere Beschlüsse betreffen die allgemeinen Inhalte der Weiterbildung. Diese werden auf Basis der CanMEDS-Rollen neu strukturiert, was zugleich ärztliche Haltungen und Rollen in den Mittelpunkt stellt. Die bisherige Aufteilung in Methoden- und Handlungskompetenzen wird aufgelöst. An ihre Stelle treten acht Rollen, die grundlegende ärztliche Haltungen bündeln. Jede dieser Rollen soll künftig von den Weiterbildungsbefugten als Ganzes bestätigt werden, etwa im Rahmen des jährlichen Weiterbildungsgesprächs.
„Mit diesen Beschlüssen entwickeln wir die ärztliche Weiterbildung gezielt weiter. Wir schärfen die Bildungssystematik, verschlanken die Weiterbildungsordnung, richten sie auf die Herausforderungen der Zukunft aus und vereinfachen gleichzeitig die Verwaltungsprozesse in den Ärztekammern spürbar“, sagte Herrmann. Der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein hatte die Änderungen vorbereitet und zusammen mit Dr. Johannes Gehle auf dem Ärztetag vorgestellt. Beide stellten klar, dass die zentralen ärztlichen Haltungen und Rollen nicht etwa als „Beigabe zur Fachlichkeit“ zu betrachten, sondern als fester Bestandteil ärztlicher Identität anzusehen seien. Die Beschlüsse sind Ergebnis zahlreicher Fachgespräche und intensiver Beratungen im Vorwege des Ärztetages.






