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WBO: fünfte Satzungsänderung in Kraft getreten

Am 2. Juli 2025 ist die fünfte Satzungsänderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 5. Februar 2020 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen vor allem den Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin sowie die Zusatz-Weiterbildungen Allergologie und Transplantationsmedizin.

Tina Rohlf

Im genannten Schwerpunkt ist der Inhalt „Größere fertilitätschirurgische Eingriffe“ nicht mehr wie bisher als Handlungskompetenz, sondern als „Kognitive und Methodenkompetenz“ definiert. Gleichzeitig entfällt die bisher vorgeschriebene Richtzahl von 20 Eingriffen. 
Auch bei den Zusatz-Weiterbildungen gibt es Neuerungen:
In der Zusatz-Weiterbildung Allergologie wurde der Inhalt „ASS-Deaktivierung bei Samter Trias“ gestrichen. 
Des Weiteren wurde der Erwerb der Zusatzbezeichnung Transplantationsmedizin nun auch für Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie geöffnet. Da somit die Zusatzbezeichnung für diese Fachgruppe eine neu eingeführte Bezeichnung im Sinne des § 20 Absatz 7 Weiterbildungsordnung darstellt, greifen für den Erwerb der Bezeichnung entsprechende Übergangsbestimmungen. Diese regeln, dass die Zulassung zur Prüfung beantragt werden kann, wenn innerhalb der letzten acht Jahre vor Einführung dieser Bezeichnung, also ab 2. Juli 2017, mindestens 24 Monate regelmäßige Tätigkeit in einem Transplantationszentrum nachgewiesen werden kann. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller in dieser Zeit überwiegend in der Transplantationsmedizin tätig gewesen ist und dabei umfassende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben hat. Der Erwerb der übergreifenden Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Transplantationsmedizin und die spezifischen Inhalte für die Anästhesiologie, die zeitgleich in den „Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung“ aufgenommen wurden, ist nachzuweisen. Anträge sind innerhalb einer Frist von drei Jahren, also bis zum 1. Juli 2028, zu stellen. Dabei können auch Tätigkeitsabschnitte innerhalb dieser Frist berücksichtigt werden.

Die „Richtlinien über den Inhalte der Weiterbildung“, in denen zusätzlich zur Weiterbildungsordnung Richtzahlen festgelegt sind, wurden durch Beschluss der Kammerversammlung ebenfalls entsprechend angepasst. Die Weiterbildungsordnung sowie die „Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung“ können unter www.aeksh.de eingesehen werden. Für Rückfragen erreichen Sie die Abteilung Ärztliche Weiterbildung unter 04551 803650.

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