
„MeinVAESH“: Das leistet das neue Mitgliederportal des Versorgungswerks
Welche Funktion hat das Versorgungswerk der Ärztekammer für die Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein?
Das Versorgungswerk ist der Rentenversicherungsträger für alle Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf in Schleswig-Holstein ausüben. Wir übernehmen die ärztliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung. Wir begleiten und beraten unsere Mitglieder aber nicht erst im Leistungsfall, sondern bereits ab ihrer Approbation und damit fast ein Leben lang. Vor allem bei Fragen zu Beitragszahlung und Leistungsbezug sind wir der erste Ansprechpartner.
Warum bieten Sie jetzt ein neues Kommunikationsformat an?
Zum einen erwarten viele Mitglieder es heutzutage, Anliegen online erledigen zu können, und zwar rund um die Uhr, wenn sie gerade Zeit haben. Das sehen wir auch an den Mails, die bei uns eingehen, nicht selten spätnachts, etwa in einer ruhigen Stunde eines Bereitschaftsdienstes. Zum anderen sind wir als Verwaltung gesetzlich gehalten, unsere Leistungen auch digital bereitzustellen. Die Fertigstellung von „Mein VAESH“ ist ein weiterer Meilenstein in der seit einigen Jahren laufenden Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse. Wir hoffen, dass wir über das Portal auch mehr Zeit für die individuelle Beratung unserer Mitglieder gewinnen, weil die Ärztinnen und Ärzte viele Standardanliegen über „Mein VAESH“ direkt selbst erledigen können.
Ist die Nutzung des Portals Pflicht?
Nein, mit „Mein VAESH“ ergänzen wir lediglich unser bisheriges Kontaktangebot um einen modernen digitalen Zugangsweg. Wir gehen aber davon aus, dass aufgrund der Vorteile rege vom Portal Gebrauch gemacht werden wird. Wir nutzen übrigens konsequent eine datenschutzkonforme europäische Cloud.
Welche Vorteile haben die Ärztinnen und Ärzte denn davon?
Von der Nutzung des neuen Portals profitieren grundsätzlich alle Mitglieder. Neue und wichtige Informationen können Mitgliedern schneller, kostengünstiger und sicherer als per Post übermittelt werden.
Den größten Vorteil sehe ich für diejenigen, die häufig ihre Beschäftigungsverhältnisse verändern, die also zum Beispiel im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nur für kurze Zeiträume bei wechselnden Arbeitgebern tätig sind. Wenn die Ärztin oder der Arzt keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung beantragt, fließen die Beiträge automatisch dorthin. Das ändert aber nichts an der Beitragspflicht gegenüber dem Versorgungswerk, sodass eine doppelte Beitragspflicht resultieren könnte. Bislang muss ein Arzt für jede dieser Tätigkeiten jeweils einen Befreiungsantrag stellen, das ist ein zähes, zeitraubendes Verfahren. Ist er aber in unserem Mitgliederportal angemeldet, sind alle erforderlichen Daten bereits hinterlegt und müssen nicht immer wieder neu eingetragen werden. Außerdem kann der Arzt oder die Ärztin über „Mein VAESH“ sowohl den Stand der Bearbeitung verfolgen als auch einsehen, was von ihm oder ihr schon beantragt wurde.
Und: Die Kommunikation wird insgesamt einfacher, schneller und transparenter. Im geschützten „Mein VAESH“ werden wir auch Informationen hinterlegen, die sich im allgemein zugänglichen Bereich unserer Website nicht finden. Und wir werden – ähnlich wie die Ärztekammer mit dem Mitgliederportal AKIS – deutlich papierloser mit unseren Mitgliedern kommunizieren können. Auch das reduziert Verwaltungskosten und kommt damit den ärztlichen Renten zugute.
Sie haben für das Portal ein spezielles Prognosetool, einen „Rentenrechner“, programmieren lassen. Wie funktioniert der?
Mit dem in „Mein VAESH“ integrierten Prognosetool können unsere Mitglieder die zu erwartende Höhe ihrer Altersrente mit wenigen Klicks eigenständig berechnen. Sie können sowohl abrufen, wie hoch ihre aktuelle Rentenanwartschaft als auch ihre künftige Altersrente bei Fortsetzung der Beitragszahlung bis zum gewünschten Rentenbeginn aussieht. Dabei können sie Simulationen mit veränderter Beitragszahlung vornehmen und somit mögliche Veränderungen ihres künftigen beruflichen Werdegangs abbilden. Möglich ist dies sowohl in der Pflichtversicherung, der sogenannten Grundversorgung, als auch in der freiwilligen Höherversicherung. Diese Prognosen sollen das Mitglied bei den dann folgenden Überlegungen und Abwägungen unterstützen.
Wie meldet man sich im Portal an?
Der Einstieg ist simpel. Das Mitglied bekommt mit getrennter Post Nutzerkennung und initiales Passwort, um sich erstmalig einzuloggen. Eine E-Mail-Adresse und eine Mobilfunknummer müssen im ersten Schritt verifiziert werden, das genügt für den Standardzugang. Wer Fragen hat, erreicht unsere Spezialisten unter der Telefonnummer 04551 803-909 oder per Mail unter portal(at)vaesh.de.
Vielen Dank für das Gespräch.
Das Versorgungswerk der Ärztekammer Schleswig-Holstein hatte 2025 Abschreibungen in Höhe von 64 Millionen Euro auf Kapitalanlagen vorgenommen. Was das für die Rente der Mitglieder bedeutet, was er zu Spekulationsvorwürfen sagt und was man tun kann, damit es nicht wieder zu Abschreibungen kommt, erklärt der Vorsitzende des Verwaltungsrates des Versorgungswerkes, Bertram Bartel.





