Joß Giese vor blauem Hintergrund
Anästhesist Joß Giese ©Dirk Schnack
Anästhesist Joß Giese ©Dirk Schnack

Stationäre Behandlung mit Übernachtung im heimischen Bett

In der Day Care Unit des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) in Kiel werden Patienten stationär behandelt, die aber zu Hause übernachten. Die tagesstationäre interdisziplinäre Behandlungseinheit verfolgt ein in Deutschland neues Konzept. Mit entwickelt wurde es von Anästhesist Joß Giese, der noch viel Überzeugungsarbeit vor sich hat.

Dirk Schnack

Wer eine Einweisung ins Krankenhaus erhält, erwartet in Deutschland, dass er dort auch über Nacht bleibt. Dass das nicht zwangsläufig so sein muss, zeigt die zu Jahresbeginn 2024 aufgebaute Day Care Unit am Kieler UKSH. Inzwischen hat das Modell die Pilotphase abgeschlossen und ist verstetigt worden. Wie ist das bisherige Fazit? Anästhesist Joß Giese, Leiter des OP-Managements  am Kieler UKSH, hat das Konzept mit seinem Team entwickelt. Seine Zwischenbilanz fiel im Gespräch mit dem Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt positiv aus. Von der Pilotphase in die Regelversorgung sei das Modell aus drei Gründen gekommen:

Die Resonanz der Patienten
Die Patienten nehmen das Modell an. In den ersten zwölf Monaten wurden in der Day Care Unit 409 Patienten behandelt, bei einer Kapazität von maximal 16 Patienten pro Tag. Inzwischen sind 20 Patienten täglich möglich. Der Zuspruch wächst nach seinen Angaben: „Die Patienten freuen sich, wenn sie zu Hause schlafen können.“

Die Behandlungspfade
Die Behandlungspfade für die stationäre Behandlung funktionieren ohne Übernachtung. Gut geeignet für das Konzept sind etwa Patienten mit neurologischen Erkrankungen oder solche, die eine Knieteilprothese erhalten. Überwachungspflichtige oder Patienten mit einem hohen Pflegeaufwand können nicht nach diesem Modell behandelt werden. Giese betont: „Die Entscheidung, ob jemand zu Hause übernachtet, wird immer mit dem Patienten gemeinsam entschieden. Niemand wird gegen seinen Willen zur Übernachtung zu Hause gedrängt.

Die finanzielle Seite
Das Modell ist kostendeckend. Die Krankenkassen zahlen die Kosten für die stationäre Behandlung abzüglich 160 € für die wegfallende Übernachtung - eine Rechnung, die sich für Klinik und Krankenkasse lohnt.  Aus Sicht Gieses ließe sich das Modell aber verbessern - wenn der Gesetzgeber den entsprechenden §115(e) SGB V ändern würde: Dort ist ausgeschlossen, dass die Krankenkassen den Patienten einen Zuschuss für die Fahrtkosten gewähren. Nach Erfahrungen Gieses lehnen rund 30 Prozent der interessierten Patienten aus diesem Grund eine Behandlung in der Day Care Unit ab und bleiben über Nacht im UKSH.  Giese regt deshalb an, dass die Krankenkassen bis zu 25 Prozent der eingesparten Übernachtungskosten für einen Fahrtkostenzuschuss verwenden dürfen. Um die Auslastung zu erhöhen, setzt er auf einen höheren Bekanntheitsgrad des Modells unter Patienten und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. 

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