
Dr. Olaf Tauras berichtete im Sozialausschuss
Die Leistungsgruppen im stationären Bereich sollen zum ersten Januar 2027 ausgewiesen werden. Dieses Ziel unterstrich Gesundheits-Staatssekretär Dr. phil. Olaf Tauras in einer Sitzung des Sozialausschusses im Kieler Landtag.
“Uns ist dabei sehr wohl bewusst, was dies an Effizienz und sehr guter Vorbereitung von allen Beteiligten abverlangen wird. Daran arbeiten wir gemeinsam mit den Akteuren im Land”, sagte Tauras zum Thema Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Er unterstrich auch, dass Schleswig-Holstein und weitere Bundesländer weiterhin gegenüber der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für Verbesserungsvorschläge zum Gesetz eintreten.
Gutachter entscheiden, ob Leistungen erbracht werden dürfen
Das KHVVG sieht vor, dass die Krankenhäuser die Leistungsgruppen, in denen sie künftig Leistungen erbringen wollen, auf elektronischem Weg beantragen. Die Antragsunterlagen, die u.a. Nachweise zu Leistungsmengen sowie sachlichen und personellen Voraussetzungen enthalten, müssen dann zur Prüfung an den Medizinischen Dienst Nord ebenfalls auf elektronischem Weg, übermittelt werden. “Ob die Voraussetzungen für die Erbringung der jeweiligen Leistungsgruppe in einem Krankenhaus vorliegen, stellt der Medizinische Dienst Nord mittels eines Gutachtens fest. Das jeweilige Gutachten wird dann, ebenfalls auf elektronischem Wege, an das Ministerium zurück übermittelt. Diese Gutachten stellen dann die grundsätzliche Voraussetzung, ob eine Leistungsgruppe überhaupt erfüllt wird, dar”, erklärte Tauras.
Um den Prozess der Antragsannahme durch die Krankenhausplanungsbehörde und die Übermittlung der Unterlagen an den MD Nord strukturiert und IT-unterstützt bearbeiten zu können, habe das Ministerium mit dem Softwareanbieter trinovis einen Vertrag zur Nutzung der Softwarelösung KLAAS (Krankenhaus-Länder-Antrags-und-Analyse-System) abgeschlossen. Diese Software werde gemeinsam mit acht anderen Ländern genutzt. Zur Umsetzung fand kürzlich eine Auftaktveranstaltung unter Beteiligung der Krankenhausgesellschaft statt. “Unser Ziel ist es weiterhin, die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein fortlaufend, zeitnah und transparent über den Fortgang im Antragsverfahren zu informieren”, betonte Tauras. Den Kliniken soll mitgeteilt werden, wann das Sofware-Tool freigeschaltet wird, damit diese sich mit der Benutzungsoberfläche vertraut machen und ihre Stammdaten einpflegen können. (PM/RED)





