placeholder

Spitzenmedizin - und wo bleibt der Patient?

Das Spannungsfeld zwischen dem medizinisch Möglichen und den ethischen Aspekten rund um die Patientenautonomie ist ein Dauerbrenner. Der Kieler Prof. Maximilian Mehdorn stieß mit seinem Vortrag bei der Schleswig-Holsteinischen Universitätsgesellschaft (SHUG) in der Sektion Reinbek auf Interesse.

Horst Kreussler

Es war der letzte diesjährige Vortrag bei der jüngsten SHUG-Sektion des Landes unter dem Titel „Ethik in der Medizin am Beispiel der Neurochirurgie.“ Der frühere Direktor der UKSH-Neurochirurgie in Kiel gab einen anschaulichen Überblick über die medizinethischen Probleme unserer Zeit gab.
Ausgangspunkt seiner Überlegungen war die rechtlich-ethische Grundlage, auf der Patienten und Ärzte Entscheidungen treffen: Menschenwürde (Art. 1 Grundgesetz), Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und die vier allgemein anerkannten medizinethischen Prinzipien, formuliert von Beauchamps und Childress: Nicht schaden (Non-Malefizienz) sondern Fürsorge (Benefizienz), Gerechtigkeit (so bei der Verteilung medizinischer Ressourcen) und - vielleicht an erster Stelle - die Selbstbestimmung/Autonomie des Patienten.

Sind Therapien gerechtfertigt, die Millionen Kosten verursachen?
Im konkreten Fall könnte es schwierig sein zu entscheiden, ob eine Therapie, welche, in welchem Umfang oder wie lange indiziert ist. Der Referent nannte eine Reihe von Beispielen vor allem aus diesen Gebieten der Neurochirurgie: Fehlbildungen bei Gehirn und Rückenmark, Hirntumoren und -blutungen, Schädel-Hirnverletzungen und degenerative Erkrankungen des ZNS.  Sehr hohe Kosten etwa bei der Therapie von schweren Fehlbildungen am Anfang des Lebens führen zu der Frage: Wer soll, so Mehdorn,  zum Beispiel bei einem gentherapeutischen Medikament für rund 2 Millionen Euro für eine ausreichende Dosis (©Zolgensma bei spinaler Muskelatrophie) entscheiden, die Krankenkasse mit dem Medizinischen Dienst? Nur „wirtschaftliche“ Versorgung (§ 12 SGB V) oder Recht auf Leben? Oder aber bei drohendem Herzschaden des Fötus durch Einsatz der kostspieligen Genschere CRISP? Oder bei einer schwierigen minimalinvasiven Spina-bifida-Operation im Mutterleib?

Was ist angemessen für ein gewonnenes Lebensjahr?
Keineswegs einfacher ist es bei der Therapie alter Menschen. Gesundheitsökonomen hätten versucht, die angemessenen Therapiekosten für ein gewonnenes Lebensjahr im Durchschnitt zu errechnen. Nach einer Berechnung der WHO vor einigen Jahren sei ein Betrag von umgerechnet 114.342 Euro bei 75jährigen ermittelt worden. Demgegenüber würden die Kosten für eine längere  maschinelle Beatmung auf der Intensivstation während der COVID 19-Pandemie in Deutschland auf bis zu 25.000 Euro beziffert – bei hoher Mortalität. 

Fragen stellen sich, sagte Mehdorn: Lebenszeit versus Lebensqualität? Maximale, optimale oder konservative Therapie? Beantwortbar nur in Absprache mit dem Patienten unter Berücksichtigung seines psychosozialen Umfeldes.
Gerade bei alten Patienten, die plötzlich etwa durch eine Hirnblutung schwer erkranken, stelle sich für den Arzt die Frage des Patientenwunsches. Also nicht einfach „Salus aegroti suprema lex“ (Patientenwohl oberstes Gebot) wie früher eher aus der Sicht des Arztes, sondern im Sinne des Patientenwillens. Dieser sei bei Nichtansprechbarkeit am besten aus einer Patientenverfügung zu ermitteln: „Möglichst klar formuliert, nicht zu komplex  mit vielen Ankreuzungen.“ Und: Verfügbar, statt, wie erlebt, „bei der Tochter am Bodensee“. Auch ein Organspendeausweis sei sinnvoll im Sinne der vielen Schwerkranken auf den Wartelisten. Günstig für die große Zahl der potentiellen Empfänger wäre aus seiner Sicht eine Neuregelung mit der Widerspruchs- statt der Zustimmungslösung.

Systematische Forschung treibt den Fortschritt
Bei seiner Tour d‘horizon streifte der Referent auch die Prognoseabschätzung bei Hirntumor-Op mit der Genomanalyse, die Sterbehilfe und die Beurteilung und Prophylaxe von Demenz.  Bemerkenswert dabei sei der enorme Fortschritt der medizinischen Möglichkeiten, heute getrieben nicht mehr nur durch sorgfältige Beobachtung  sowie Industrie- und Militäreinfluss, sondern durch systematische  Forschung. Auch die Forschungsethik schütze den Patienten: Nicht erst seit der Deklaration von Helsinki 1964, sondern bei uns (genauer: im Land Preußen), seit 1900 durch Aufklärungsgebot und Verbot der Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patienten. Doch bei allen medizinischen Möglichkeiten sei immer wieder die Frage: Und wo bleibt der Patient?

Ähnliche Beiträge
Zwei Frauen und ein Mann stehen neben einer Plakatwand mit der Aufschrift "Wusstest Du, dass man durch Sex Krebs bekommen kann?"
Ströer-Niederlassungsleiterin Iris Petersen (vorne links), Projektleiterin Maxi Liekfeldt und Schatzmeister Jörg Arndt präsentieren eine der ersten Plakatflächen der Kampagne.
10.03.2026

Acht von zehn Menschen infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit Humanen Papillomviren (HPV). Bei…

Mann im dunklen Sakko, mit blau-weiß gestreiftem Hemd und Krawatte, steht vor einem hellen Hintergrund. Er trägt Brille und schaut frontal in die Kamera.
Dr. Frank Hofschulte © Frank Hofschulte
05.03.2026

Dr. Frank Hofschulte ist neuer Leiter des Kompetenz-Centrums Geriatrie (KCG) der Medizinischen…

Junge Frau mit dunklen Haaren und im weißen Kittel steht vor einem hellbauen Hintergrund und lächelt in die Kamera.
Dr. Hanka Lantzsch © Asklepios Nordseeklinik
03.03.2026

Die Jahrestreffen des Qualitätsnetz Nord (QNN) in Westerland auf Sylt sind seit einem…

Mit Audio-beitrag
Der Eingang zur Messehalle des Deutschen Krebskongresses 2026 mit einem grünen Banner über dem breiten Portal.
© Peter-Paul Weiler
24.02.2026

Der Deutsche Krebskongress (DKK) 2026 bot in diesem Jahr mehr als 300 wissenschaftliche Sitzungen.…

Mann im weißen Kittel, mit Krawatte und Brille, blickt freundlich in die Kamera.
Prof. Holger Nef © Segeberger Kliniken
23.02.2026

Das Herz- und Gefäßzentrum der Segeberger Kliniken hat in Zusammenarbeit mit der…

Zwei Ärzte in weißen Kitteln halten gemeinsam eine große Urkunde in den Händen und präsentieren sie der Kamera.
Freuen sich über die Anerkennung des SEK Eutin als Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Lübeck: Chefarzt Dr. Jens Dowideit (links) und der Ärztliche Direktor und Chefarzt Dr. Hauke Helwig. © SEK Eutin
17.02.2026

Das Sankt Elisabeth Krankenhaus Eutin (SEK Eutin) hat die offizielle Anerkennung als Akademisches…