
Sparpläne: KVSH sieht ambulante Versorgung gefährdet
Die Ende März vorgestellten Sparvorschläge der GKV-Finanzkommission sowie die bereits beschlossene Absenkung der psychotherapeutischen Honorare sendeten ein fatales Signal, heißt es im Newsletter. „Diese Maßnahmen stehen exemplarisch für eine Politik, die an den falschen Stellen spart – und damit die Versorgung von morgen aufs Spiel setzt“, schreibt die KVSH weiter. Der Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium soll am 29. April zunächst im Bundeskabinett abgestimmt werden, bevor er im Parlament diskutiert werden wird und schließlich den Bundesrat passieren muss.
In den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten werden nach Darstellung der KVSH 97 Prozent aller Behandlungsfälle versorgt. Gleichzeitig entstünden in diesem Bereich nur 16 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Dies sei ein klares Zeichen für Leistungsfähigkeit und Effizienz der ambulanten Versorgung. KVSH-Fazit: „Die ambulante Versorgung ist nicht der Kostentreiber im Gesundheitswesen.“ Diese These untermauert die KVSH mit Zahlen zur Ausgabenentwicklung der GKV für Praxen, Klinken, Arzneimittel und Verwaltungsaufwand seit 2020, dem Vergleich ambulanter und stationärer Behandlungskosten sowie ausgewählten Leistungszahlen.
Die KVSH appelliert an ihre Mitglieder, das entsprechende Faktenblatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Patienteninformation zu nutzen. Ziel der KVSH sei es, „die politischen Entscheidungsträger von der Leistungsfähigkeit der ambulanten Versorgung zu überzeugen und eine Korrektur des Sparkurses zu erreichen“.
Fachärzte warnen: weniger Termine, längere Wartezeiten
Kritik kommt auch von den grundversorgenden Fachärztinnen und Fachärzten. In einer gemeinsamen Presserklärung kündigten acht Berufsverbände einen Rückgang der verfügbaren Facharzttermine, längere Wartezeiten und Leistungskürzungen an, falls die Pläne umgesetzt würden. Die Kürzungen im ambulanten Bereich seien nicht ausgewogen, sondern belasteten einseitig die Fachärzte, hieß es in der Mitteilung. Bemängelt wurde insbesondere die Streichung der Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes und die geplante Begrenzung der Wachstumsdynamik bei der extrabudgetären Gesamtvergütung. (PM/RED)




