
Schwangerschaftsabbrüche: Streit im Landtag
Was muss passieren, damit Frauen aus Flensburg und Umgebung auch nach dem Trägerwechsel operative Schwangerschaftsabbrüche möglich sind? Zu dieser Frage fanden die Parteien im Schleswig-Holsteinischen Landtag keine einvernehmliche Lösung. Der Antrag von SPD und SSW fand keine Mehrheit. Die beiden Parteien hatten gefordert, unverzüglich mit KV und Flensburger Gynäkologen über Lösungen für die Aufrechterhaltung ambulanter medikamentöser und operativer Schwangerschaftsabbrüche im Flensburger Raum zu sprechen. Gemeinsam mit allen Akteuren sollte, so die Forderung von SPD und SSW, ein „nachhaltiges Versorgungskonzept” erarbeitet werden. Darunter verstehen sie z.B. den Aufbau eines MVZ für Frauengesundheit auf dem Campus des neu entstehenden Fördeklinikums.
Ist in Flensburg eine Versorgungslücke entstanden?
Die Opposition berief sich in ihrem Antrag auf das Schwangerschaftskonfliktgesetz, das das Land in die Pflicht nehme, ein ausreichendes Angebot für Schwangerschaftsabbrüche sicherzustellen. In Flensburg, so ihre Begründung, drohe eine Versorgungslücke, nachdem das Diako-Krankenhaus von den Maltesern übernommen wurde. Wie berichtet, waren Schwangerschaftsabbrüche im evangelischen Diako-Krankenhaus möglich. Mit Übernahme durch den katholischen Träger Malteser ist dies nicht mehr der Fall. Die Frage, ob daraus eine Versorgungslücke resultiert, beantworten die Parteien allerdings unterschiedlich. Im Gegensatz zu Birte Pauls von der SPD bezweifelt zum Beispiel Dagmar Hildebrand von der CDU diese Lücke. „Seien Sie sicher, dass wir in ganz Schleswig-Holstein sicherstellen, dass die Frauen in unserem Land nicht allein gelassen werden, wenn es um Schwangerschaftsabbrüche geht", sagte Hildebrand im Parlament.
Das will die Landesregierung
Die Regierungsparteien konterten deshalb mit einem Alternativantrag, in dem festgestellt wurde, dass laut einer Studie in Schleswig-Holstein bisher eine angemessene Versorgung gegeben sei. Damit dies so bleibt, wurde die Landesregierung aufgefordert, zusammen mit der KV eine Strukturanalyse durchzuführen. Ziel sind Erkenntnisse zur aktuellen ambulanten und stationären gynäkologischen Versorgungssituation und zu deren Entwicklung. Auch die Krankenhausgesellschaft soll dabei einbezogen werden.
Außerdem soll die Regierung mit niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen, Kommunen und weiteren Akteuren „lösungsorientiert" in Kontakt treten. „In diesem Austausch sollen bei Bedarf Maßnahmen entwickelt werden, um gemeinsam darauf hinzuwirken, die Versorgung für ungewollt Schwangere langfristig zu sichern", heißt es im Antrag.
Ministerin ist überzeugt: Bestehende Strukturen fangen Wegfall auf
Landesgesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken, die sich bei der Diskussion im Landtag von Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke (beide CDU) vertreten ließ, hatte zur Landtagssitzung Zahlen veröffentlicht. Danach werden 98 Prozent aller Schwangerschaftsabbrüche ambulant vorgenommen. Im Jahr 2024 erforderten 40 von insgesamt 3.400 Abbrüchen in Schleswig-Holstein einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus. Am Diako-Krankenhaus wurden nach ihren Angaben seit 2021 keine stationären Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung mehr durchgeführt, obwohl das entsprechende Angebot vorhanden war. Die Zahl ambulanter Schwangerschaftsabbrüche habe sich konstant im zweistelligen Bereich bewegt: Im Jahr 2024 waren es 32 Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung, im Jahr 2025 insgesamt rund 50 Schwangerschaftsabbrüche.
Von der Decken stellte fest: „Ab dem 1. März fällt demnach im Wesentlichen das Angebot ambulanter Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung bzw. nach kriminologischer Indikation im ehemaligen Diako-Krankenhaus weg." Die bestehenden ambulanten und stationären Strukturen werden diese Fälle nach ihrer Überzeugung auffangen können. Die Diskussion über das Angebot in Flensburg dürfte damit beendet sein - das Thema bewegt insbesondere die Menschen vor Ort.





