Juristin Dr. Jessica Siering, Leiterin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Dr. jur. Jessica Siering ©Dirk Schnack
Dr. jur. Jessica Siering ©Dirk Schnack

Schlichtung statt Gerichtsverfahren

Die 2021 eingerichtete Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Schleswig-Holstein hat sich etabliert. Leiterin Dr. jur. Jessica Siering stellte in der Kammerversammlung im Juni 2025 Fakten aus der bisherigen Arbeit vor.

Dirk Schnack

Als die gemeinsame Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern in Hannover aufgelöst wurde, stand bereits fest, dass es ein Pendant nur für den Bereich der Ärztekammer Schleswig-Holstein geben wird. Ziel ist es, eine einvernehmliche und außergerichtliche Streitbeilegung zu erreichen und damit langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden - und das Klima zwischen Ärzteschaft und Patienten zu verbessern.

Wie weit man damit inzwischen gekommen ist, zeigte der Bericht der Leiterin der Schlichtungsstelle, Dr. jur. Jessica Siering in der Kammerversammlung. Die von ihr vorgestellten Daten zeigen auch die Resonanz auf das Angebot: Im Jahr 2024 wurden rund 200 Anträge auf Schlichtung gestellt, in den beiden Vorjahren waren es jeweils zwischen 100 und 150. In 2024 wurden rund 180 Anträge erledigt, rund 70 davon mit Sachentscheidung. Die meisten Behandlungsfehlervorwürfe erreichten die Schlichtungsstelle zur operativen Therapie und Durchführung, gefolgt von Diagnostik und Untersuchung sowie an dritter Stelle postoperative Maßnahmen.

Bezogen auf die Fachgebiete zeigt sich zwischen den Versorgungsebenen ein ähnliches Bild: In den Kliniken betraf jeder dritte Vorwurf die Orthopädie und Unfallchirurgie. Es folgen mit jeweils sieben Prozent die Geburtshilfe, die Pädiatrie und die  Viszeralchirurgie. Ebenfalls noch nennenswerte Zahlen mit jeweils fünf Prozent betreffen die Hämatologie und Onkologie, die Kardiologie und die Urologie. Auf alle anderen Fachgebiete zusammen entfallen 30 Prozent. In den Praxen betreffen 35 Prozent der Vorwürfe die Orthopädie und Unfallchirurgie, gefolgt von der Allgemeinchirurgie und der Augenheilkunde (jeweils zwölf Prozent). Auf alle anderen Fachgebiete entfallen in den Praxen 41 Prozent der Vorwürfe. 

In zwei Drittel der Fälle wird der angenommene Behandlungsfehler verneint
Wichtig für die betroffenen Ärztinnen und Ärzte: In fast zwei Drittel aller Sachentscheidungen wurde der angenommene Behandlungsfehler im vergangenen Jahr verneint. In elf Prozent der Fälle wurde zwar ein Behandlungsfehler bejaht, aber die Kausalität für den Schaden verneint. Für die verbleibenden 25 Prozent wurden sowohl der angenommene Behandlungsfehler, als auch die Kausalität bejaht.

Wie ging es nach der Sachentscheidung mit diesen Fällen weiter? Hierzu liegen der Schlichtungsstelle nicht alle Daten vor - zum einen, weil manche Antragsteller kein Interesse mehr haben, über den Fortgang zu berichten. Aber auch, weil sich die Einigungsverfahren oft über einen langen Zeitraum erstrecken und weil noch nicht feststeht, ob der Antragsteller weitere Schritte einleitet. Hinzu kommt laut Siering, dass sich die Haftpflichtversicherer oft bedeckt halten. Die Schlichtungsstelle hat deshalb für die in 2024 abgeschlossenen Verfahren gezielt nachgefragt. Hierbei wurde deutlich: Wenn Schadensersatzansprüche von der Schlichtungsstelle bejaht wurden, kam es in 53 Prozent zu einer Einigung. In zwölf Prozent der Fälle wurde eine Klage eingereicht. In sechs Prozent  hatte der Antragsteller seine Ansprüche nicht weiter verfolgt und in 29 Prozent wurde noch keine Einigung erzielt.

Wenn die Schlichtungsstelle dagegen die Schadensersatzansprüche abgelehnt hatte, wurde die Angelegenheit anschließend in 95 Prozent der Fälle beigelegt, bei den restlichen fünf Prozent ist der Ausgang noch ungewiss.  Das bedeutet: Im vergangenen Jahr wurden mindestens 83 Prozent der Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt, wobei 13 Prozent noch offen sind. Für Siering steht deshalb das Fazit fest: "Die Schlichtungsstelle leistet einen wichtigen Beitrag zur Klärung der Streitigkeiten und Vermeidung von gerichtlichen Verfahren." 

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