Mann mit Bart, Brille und grauen Haaren im schwarzen Jackett, roter Krawatte und weißem Hemd steht vor hellem Hintergrund und lächelt in die Kamera.

Rettungsdienst: Ärztekammer unterstützt Gesetzentwurf

Die Ärztekammer unterstützt den Gesetzentwurf aus dem Landesgesundheitsministerium: Das geplante neue Rettungsdienstgesetz dient der Patientensicherheit und führt dazu, dass Ressourcen zielgerichteter eingesetzt werden.

Der Entwurf für ein Rettungsdienstgesetz war, wie berichtet, kürzlich vom Kabinett in erster Fassung verabschiedet worden. Nun geht es in die Anhörung. In diesen Prozess wird sich die Ärztekammer einbringen. Sie sieht in den geplanten Neuerungen einen wichtigen Schritt, um die Notfallversorgung landesweit sicherer, effizienter und patientenorientierter zu machen.

„Wir begrüßen insbesondere, dass die Patientensicherheit durch die Gesetzesnovelle deutlich erhöht wird" wurde Kammerpräsident Prof. Henrik Herrmann in einer Pressemitteilung der Ärztekammer Schleswig-Holstein zitiert. Die Koordination durch die Leitstellen ermögliche es, akute Notfälle zuverlässig zu erkennen und von weniger dringenden Anliegen zu unterscheiden. Dadurch blieben Notarzteinsatzmittel gezielt für die schwersten Fälle mit lebensbedrohlichen Erkrankungen verfügbar. 
Herrmann hob besonders den Einsatz von Rettungseinsatzfahrzeugen (REF) hervor, die eine schnellere Versorgung nicht kritischer Fälle durch Notfallsanitäter ermöglichen und damit Ressourcen für schwere Fälle freigeben. Die Ärztekammer begrüßte außerdem, dass das Gesetz mehr Flexibilität und einen gezielteren Ressourceneinsatz ermöglichen wird. Leitstellen könnten Fälle nach Dringlichkeit priorisieren und gezielt in die passenden Versorgungsstrukturen lotsen. „So werden unnötige Kliniktransporte vermieden, Notaufnahmen entlastet und Rettungsmittel effizient eingesetzt - ein entscheidender Vorteil insbesondere für ländliche Regionen", hieß es in der Pressemitteilung der Ärztekammer.
Weitere Pluspunkte sind nach Ansicht der Kammer der geplante stärkere Einsatz von Telemedizin und die gemeinsamen Fortbildungen von Ärztinnen und Ärzten mit Notfallsanitätern. 
Zugleich appellierte die Ärztekammer an die Menschen in Schleswig-Holstein: „Bitte schildern Sie bei einem Notruf Ihre Beschwerden wahrheitsgemäß und präzise. Nur so können die Leitstellen die Rettungsmittel optimal zuordnen und sicherstellen, dass die Einsatzkräfte schnell bei denjenigen ankommen, die sie am dringendsten benötigen." (PM/RED)

 

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