Eine Gruppe von Menschen sitzt an einem Tisch mit Mikrofonen, einer aus der Gruppe spricht. Es liegen Schreibunterlagen auf den Tischen. Alle schauen nach vorn.
Intensive Diskussion in der Kammerversammlung am 10. Juni. © Eike Lamberty
Intensive Diskussion in der Kammerversammlung am 10. Juni. © Eike Lamberty

Resolution: Kammerversammlung fordert Überarbeitung des GKV-Spargesetzes

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein fordert einen Stopp des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. In der Diskussion wurde deutlich, dass zunächst die Verabschiedung des Gesetzes verhindert werden muss, um dann unter Einbeziehung der Akteure an Strukturveränderungen arbeiten zu können.

Dirk Schnack

„Es geht um unmittelbare Gefahrenabwehr“, sagte der Kieler Dr. Christian Hirschner zum wichtigsten Ziel der Resolution. Die soll dazu beitragen, dass die Abgeordneten des Bundestages dem Gesetzesentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen. Die Kammerabgeordneten verabschiedeten nach intensiver Diskussion eine Resolution, in der sie folgende Forderungen stellten:

  • Den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und gemeinsam mit den Akteuren des Gesundheitswesens tragfähige Alternativen und echte Strukturreformen zu entwickeln.
  • Stärkung der Leistungserbringung durch eine tragfähige und verlässliche Finanzierung und Entlastungen durch Entbürokratisierung und sinnvolle Deregulierung.
  • Die vollständige Übernahme der Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende aus Bundessteuermitteln  und eine langfristig tragfähige Finanzierungsbasis für die gesetzliche Krankenversicherung.

Ärzteschaft möchte sich konstruktiv einbringen
In der Diskussion zeigte sich, dass die Ärzteschaft zahlreiche Vorschläge einbringen könnte, um die Patientenversorgung nachhaltig zu verbessern. Dies betrifft u.a. eine Mitwirkung an der Ausgestaltung der Patientensteuerung und die Frage, wie eine verlässliche finanzielle Grundlage für die ambulante und stationäre Versorgung geschaffen werden könnte. Diese Fragen sehen sie in der aktuellen Gesundheitsgesetzgebung nicht abgebildet. Als Folge wird eine nachhaltige Schädigung der Versorgungsstrukturen befürchtet. Ihre Bedenken und Vorschläge hatte die Ärztekammer zuvor am gleichen Tag gemeinsam mit anderen Organisationen aus der Gesundheitsversorgung in einer Pressekonferenz deutlich gemacht. 

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