Palliativmedizin
Palliativmedizin ©AdobeStock Sasils Production
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Palliative Versorgung in Pflegeeinrichtungen

Das „Neumünsteraner Modell“ zielt darauf ab, die Palliativarbeit in Pflegeeinrichtungen zu professionalisieren. Im Fokus: die Qualifizierung Ehrenamtlicher, bessere Kooperation von Einrichtungen und Rettungsdiensten und die Ausbildung speziell geschulter Gesprächsbegleiter.

Astrid Schock

Gerade am Lebensende wünschen sich viele Menschen individuelle Betreuung und Behandlung. In Einrichtungen der Hospiz- und Palliativarbeit sind die Abläufe bereits professionalisiert. Doch was ist mit den Menschen, die ihre letzten Wochen oder Monate in Pflegeeinrichtungen verbringen? Über diese Betroffenen und ihre Bedürfnisse hat sich ein Projektteam für den Kreis Neumünster Gedanken gemacht und das Projekt „Neumünsteraner Modell“ initiiert.

Das Konzept bündelt drei Themenstränge, die die Situation der Menschen am Lebensende in Pflegeeinrichtungen verbessern sollen. 
Zum einen geht es um die Unterstützung durch Ehrenamtliche und um die Qualifizierung von Pflegeeinrichtungen im Bereich Palliative Care. In der ersten Projektphase wurden Ehrenamtliche der Hospiz-Initiative Neumünster fünf Tage lang im Rahmen des Curriculum Palliative Praxis geschult, sodass sie schwerkranke und sterbende Menschen in Pflegeeinrichtungen engmaschig betreuen können. Alle Beteiligten bewerteten den Kurs als positiv.

Fortbildung fordert viel Zeit
Allerdings sei die zeitlich sehr umfangreiche Fortbildung in Pflegeeinrichtungen schwer umsetzbar. „Wir haben aus diesem Grund die Fortbildung ,Letzte Hilfe Kurs Professionell`auf acht Unterrichtsstunden gekürzt, ohne inhaltliche Abstriche machen zu müssen“, sagte Dr. Klaus Wittmaack, ehemaliger Leiter der Palliativstation des Friedrich-Ebert-Krankenhauses (FEK) Neumünster und Initiator des Projekts. Die Einsätze der Ehrenamtlichen sind bereits heute finanziell über die Förderung der Kassen nach § 39a SGB V gewährleistet und auch in anderen Landkreisen denkbar. In der zweiten Projektphase, die noch bis zum Februar 2027 läuft, sollen die Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen weiter gefestigt werden.

„Wenn ein Patient seinen Willen in einer Verfügung festgehalten hat, sollte dieser von den eintreffenden Ärzten und Sanitätern auch beachtet werden.“

Dr. Klaus Wittmaack

Zum anderen soll die Zusammenarbeit der Pflegeeinrichtungen mit dem Rettungsdienst und der Notfallversorgung professionalisiert werden. „Wenn ein Patient seinen letzten Willen in einer Patientenverfügung oder einem Notfallplan festgehalten hat, so sollte dieser auch von den eintreffenden Notfallsanitätern und Ärzten beachtet werden“, erklärte Wittmaack. Ziel des Projekts ist es daher, die Notärzte und das Rettungsdienstpersonal so zu schulen, dass der Wunsch des Patienten gemäß vorliegender Patientenverfügung im Notfall auch beachtet wird. In Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr Neumünster wurden bereits zahlreiche Rettungsdienstmitarbeiter geschult und der PALMA-Bogen, eine Kurzversion der Patientenverfügung,  wurde implementiert.

Speziell geschulte Gesprächsbegleiter
Zum Dritten sollen qualifizierte Gesprächsbegleiter ausgebildet werden. Diese sollen dabei helfen, Patientenverfügungen zu verstehen, entsprechend dem Patientenwillen auszufüllen und sich der Konsequenzen der eigenen Verfügung bewusst zu sein. „Beim Ausfüllen von Patientenverfügungen treten bei den Betroffenen häufig Fragen auf und nicht jeder Begriff kann ohne medizinisches Hintergrundwissen verstanden werden“, erläuterte Prof. Hanna Kaduszkiewicz, Direktorin des Instituts für Allgemeinmedizin in Kiel und wissenschaftliche Leiterin des Projekts.

Sieben entsprechend ausgebildete Gesprächsleiter sind im Gebiet Neumünster bereits im Einsatz. Eine  Ausweitung auf den ambulanten Bereich wird als sehr notwendig erachtet und derzeit ausgelotet.

Informationen über eine Mitarbeit und über Möglichkeiten für den eigenen Landkreis erhalten Interesssierte bei Dr. Klaus Wittmaack und bei Prof. Hanna Kaduszkiewicz (Mail: hk@allgemeinmedizin.uni-kiel.de ).

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