
Norddeutscher Dialog: Breite Zustimmung zum Rettungsdienstgesetz
Herzinfarkt, Schlaganfall, Treppensturz: Wird unter der Notfallnummer 112 solch ein Fall gemeldet, schicken Simon Preuß, Chef der Kooperativen Regionalleitstelle Nord in Harrislee, und seine Kollegen sofort einen Rettungswagen los. Auch ehrenamtliche Ersthelfer kann der Disponent per App über den Notfall informieren.
Erst der Herzinfarkt, dann der verstauchte Fuß
Das soll auch künftig so bleiben, versprach Gesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken (CDU). Schwerkranke erhalten sofort Hilfe, aber weniger dringlichen Fälle müssten warten. Eine Frage der Ressourcen, aber auch der Solidarität: „Ich würde mich ärgern, wenn erst der verstauchte Fuß behandelt wird und nicht mein Herzinfarkt.“ Um die Arbeit der Rettungsdienste und die Notfallversorgung zukunftsfähig zu machen, hat ihr Ministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt. Kritik daran gibt es wenig – auch am Abend des „Norddeutschen Dialogs“, zu dem die Kasse Fachleute aus Politik und Gesundheitsbranche nach Kiel eingeladen hatte, hörte die Ministerin viel Zustimmung.
Neue Leiterin der Landesvertretung als Gastgeberin
Gastgeberin war erstmals Dr. Anneke Riehl, die neue Leiterin der Barmer Landesvertretung. „Man kann Probleme nicht mit Geld zuschütten – zumal wir keines mehr haben –, sondern muss zielgenau schauen, was zu tun ist“, sagte die 51-jährige gelernte Krankenschwester und promovierte Gesundheitswissenschaftlerin. Die Neugestaltung des Rettungswesens verlange am Anfang vermutlich Investitionen, mittelfristig würde es nicht teurer – allerdings könne die Versorgung besser werden, hoffte Riehl. Einig war sie sich mit der Ministerin zur Herausforderung, die Umgestaltung kommunikativ zu begleiten und die Bevölkerung von den Vorteilen zu überzeugen. „Wichtig ist uns, dass wir früh an der Ausgestaltung mitwirken“, betonte sie.

„Wichtig ist uns, dass wir früh an der Ausgestaltung mitwirken.“
Ziel: digital, fallabschließend, rechtssicher
Das neue Rettungsdienstgesetz soll die Arbeit digitaler machen und die Sektorengrenze überspringen. Heute rufen viele Menschen auch bei Beschwerden, die ambulant behandelt werden könnten, die Notrufnummer an. Sie sollen künftig leichter an den Notdienst der KVen, erreichbar unter 116 117, verwiesen werden: „Wir wollen die digitale, fallabschließende Weiterleitung, mit Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, sagte von der Decken.
Lob vom Praktiker
Aus Sicht der Praktiker ist das eine deutliche Verbesserung. „Zurzeit ist im System Luft nach oben“, sagte Rettungsleitstellen-Leiter Simon Preuß. „Wir müssen besser abstimmen, wann es das große rote Auto mit Blaulicht braucht und wann nicht.“ Er lobte auch die Idee des „vorbeugenden Rettungsdienstes“. Gemeint ist, die Dauergäste in der Notruf-Leitung – die Demenzkranke, der Mann in der psychischen Krise, die Pflegekraft, in deren Schicht immer der Katheder rausrutscht – künftig anders zu betreuen. „Schon heute versuchen wir, für diese Menschen im Pingpong mit anderen Diensten eine Lösung zu finden“, berichtete Preuß. Würde das Gesetz Standards dafür vorgeben, könnte das bis zu 15 Prozent der Notfall-Anrufe vermeiden.
Qualitätssprung dank besserer Ausbildung
Das System auf breitere Füße stellen – diese Idee unterstützt auch Prof. Jan-Thorsten Gräsner, Direktor des Instituts für Rettungs- und Notfallmedizin am UKSH. „Wir sehen dank besserer Ausbildung einen Qualitätssprung, bei den Ärzten, vor allem aber bei den Sanitätern.“ Die müssten künftig weiter geschult werden, um auch die neuen, noch differenzierteren Aufgaben zu übernehmen. „Sie können Blech und Blaulicht, müssen aber lernen, den Chroniker einzuschätzen.“ Dann sei es möglich, dass je nach Schwere des Einsatzes Notfall- oder Rettungssanitäter zum Patienten fahren. Trotzdem seien Ärzte in den „Pantoffel-Wachen“ im ländlichen Raum weiter nötig, so Gräsner: „Wenn es um Leben und Tod geht, brauchen wir Leute vor Ort.“
Lob gibt es auch von der KV, wobei deren Vertreter Alexander Paquet auf die technischen Hürden hinwies: „Die Zusammenführung der Nummern ist nicht ganz einfach. Aber wir sind dran.“
„Einsparungen? Noch nie erlebt!“
Während Schleswig-Holsteins Gesetz in Kürze vom Landtag beraten wird, geht es auf Bundesebene in die dritte Runde: Bereits unter Jens Spahn und zu Zeiten der Ampel sollte ein Notfallrettungs-Gesetz entstehen, berichtete Prof. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Unter anderem soll die Notfallrettung als Sachleistung im SGB 5 verankert werden, statt als Nebenleistung der Krankenhäuser gewertet zu werden. Die Triage der Patienten müsse auf jeden Fall sein, auch um die Krankenhäuser zu entlasten.
Ob das zu einer finanziellen Entlastung führe? Straub war skeptisch: „Ich bin 35 Jahre im System, aber eine Einsparung habe ich nie erlebt.“ Wohl auch deshalb sieht er beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz unter Hinweis auf das aktuelle Defizit der gesetzlichen Krankenkassen wenig Spielraum für die Änderungen, die derzeit von zahlreichen Akteuren – auch aus der Rettungsdienstszene – gefordert werden.






