
Mythen über den Medizinischen Dienst: Andreas Krokotsch betrieb Aufklärung
Für Dr. Andreas Krokotsch, Internist und seit 22 Jahren beim MD, steht fest: Das deutsche Gesundheitswesen könnte von einer Reform profitieren. Eine mittelmäßige Ergebnisqualität im OECD-Vergleich, die Klinikdefizite auf breiter Front, der Fachkräftemangel und die unzureichenden Investitionen durch die Länder sind Beispiele für die von ihm aufgezählten Defizite. Nach seiner Überzeugung besteht ein Missverhältnis von Kosten und Outcome für die Versicherten und es gibt zu viele kleine Krankenhäuser. Doch von der Krankenhausreform hätte er sich mehr versprochen.
Ausgestaltung der Leistungsgruppen
Krokotsch zeigte an Beispielen, was Kliniken für die Anerkennung von Leistungsgruppen erfüllen müssen. Die Mindestvoraussetzungen für die Leistungsgruppe „Allgemeine Innere Medizin" etwa schreibe eine sachliche Ausstattung vor, die unterschiedliche Auslegungen ermögliche. Zur personellen Verfügbarkeit gehöre etwa die Anstellung von mindestens drei Internisten mit 38,5 Stunden pro Woche und eine Rufbereitschaft, nicht vorgegeben sei aber die Präsenz der Internisten. Auch eine nächtliche Endoskopie-Rufbereitschaft sei nicht vorgeschrieben.
Ein anderes Beispiel: Die Leistungsgruppe „Intensivmedizin hochkomplex". Hier stellt sich für Krokotsch die Frage nach einer kontinuierlichen Arztpräsenz auf der Intensivstation mit Erfahrung in Intensivmedizin, nach fachärztlichen Konsiliardiensten, Dialyse, Herzkatheter oder der Reaktionsgeschwindigkeit der Rufbereitschaft.
„Glauben Sie, dass uns solche Leistungsgruppen weiterhelfen?”, fragte er die Kammerversammlung. Er selbst empfindet eine solche Ausgestaltung als „beschämend“: „Ich hätte anderes erwartet.“
Kooperationen als Papiertiger
Sinn und Effizienz erwartet Krokotsch von einer Zusammenarbeit von Krankenhäusern. Die weitreichenden Kooperationsmöglichkeiten der Kliniken, wie sie die Reform vorsieht, empfindet er eher als „ein reines Abverlegungsmodell“ in andere Kliniken. Denn: Kooperationskliniken können uneingeschränkt entfernt sein. Grund- und Regelversorger aus völlig unterschiedlichen Regionen Deutschlands könnten theoretisch die Leistungsgruppen „Allgemeine Innere Medizin“ und „Chirurgie“ per Kooperation sicherstellen. Die MD-Prüferfahrung dazu: „Die Kooperationsvereinbarungen werden teilweise nicht gelebt“ – stünden also nur auf dem Papier. Für Krokotsch stellt sich deshalb die Frage: „Werden die Qualitätsvorgaben tatsächlich bei den Patienten ankommen?“
Konsequenzen
Krokotsch gab zu bedenken, dass die im Gesetz formulierten Bedingungen Mindestvoraussetzungen sind. Er geht nicht davon aus, dass ein Maximalversorger sich mit einer minimalen Ausstattung zufrieden gibt. Seine Erfahrung zeige aber auch: Der Kostendruck im stationären Bereich bewirkt, dass die Kliniken sich mittelfristig in die Richtung der Mindestvoraussetzungen bewegen. Insbesondere den kleineren Häusern werden damit nach seiner Einschätzung die Anerkennung von Leistungsgruppen erleichtert. Das Ziel, Leistungen konzentrierter anzubieten, werde damit nicht erreicht. Maximalversorger sieht er damit benachteiligt.
Bürokratie
Das Ziel des Gesetzgebers, mit der Krankenhausreform auch zu entbürokratisieren, wird nach seiner Einschätzung nicht erreicht – im Gegenteil. Grund sind die vielen unscharfen Formulierungen. „Der Normgeber muss anfangen, seine Normen nicht auslegungsfähig zu formulieren“, mahnte Krokotsch. Der MD selbst habe alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um Prüfungen schlanker zu gestalten. Krokotsch stellte aber auch klar, dass Struktur- und Qualitätsprüfungen sein müssten, da es sich bei Krankenhäusern um hochsensible Bereiche handele, in denen wie zum Beispiel auch bei Trinkwasserqualität oder Reaktorsicherheit Prüfungen nicht verzichtbar seien. Für ihn steht fest: „Struktur- und Qualitätsprüfungen führen zu besserer Strukturqualität in Kliniken.“
Fachkräfteentzug durch den MD
„Wenn alle Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte, die vom MD für Prüfungen ihrer Kollegen eingesetzt werden, in der Versorgung arbeiten würden, gäbe es dort keine Probleme mehr.“ Solche Thesen sind auch in der Ärzteschaft beliebt und Krokotsch bekannt. Er konterte mit Fakten. Aktuell sind beim MD Nord, zuständig für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg, 620 Vollzeitstellen besetzt. Unter den Angestellten sind u.a. Ärztinnen und Ärzte aus zahlreichen Fachgebieten. Aber: Im Vergleich zur Gesamtzahl in den versorgenden Berufen sind die Zahlen gering. Beispiel Pflege: Weniger als 0,34 Prozent des Pflegepersonals in Hamburg und Schleswig-Holstein arbeiten beim MD Nord. Ohne den MD stünden also – entgegen dem Vorurteil – kaum mehr Pflegekräfte für die Versorgung zur Verfügung.



