
Mindestmengen: Neue Transparenzliste veröffentlicht
Mindestmengen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)für komplexe Operationen und Behandlungen mit hohen Risiken festgelegt. Von einer Konzentration dieser Eingriffe an weniger Standorten mit ausreichend Routine und Erfahrung versprechen sich Expertinnen und Experten eine verbesserte Behandlungsqualität und höhere Patientensicherheit. Die AOK Nordwest verweist in diesem Zusammenhang auf Studien, wonach es in Kliniken mit höheren Fallzahlen eine statistisch signifikante Verbesserung der Überlebenswahrscheinlichkeit gibt.
Diese Mindestmengen gelten ab 2026
Im Jahr 2026 gelten Mindestmengen für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (40), komplexe Operationen an der Speiseröhre (26) und an der Bauspeicheldrüse (20), die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm (25), Brustkrebs-Operationen (100), thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs (75 Fälle) sowie für Herztransplantationen (10 Fälle).
Wie die AOK Nordwest heute mitteilte, soll noch in diesem Jahr über die Neustrukturierung der Mindestmenge Kniegelenk-Totalendoprothesen in drei eigenständige Mindestmengen für Kniegelenk-Totalendoprothesen, Schlittenprothesen und Knieprothesenrevisionen entschieden werden. Zudem sei die Einführung einer Übergangsphase für Major-Leberresektionen sowie für Chirurgie bei Magenkarzinomen für 2027 geplant. Seit diesem Jahr befinden sich die beiden Leistungen Kolon- und Rektum-CA bereits in der Übergangsphase. Eine stufenweise geltende Mindestmenge wurde ab dem Kalenderjahr 2027 festgesetzt.
Welche Kliniken dürfen die Eingriffe vornehmen?
Krankenhäuser mit einer positiven Prognose haben im Regelfall im Jahr 2024 die Mindestmengen erreicht sowie gegebenenfalls die Vorgaben zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2025 erfüllt. Eine positive Prognose können aber auch Krankenhäuser erhalten, die die Mindestmenge in der Vergangenheit unterschritten haben, etwa aus organisatorischen oder personellen Gründen. Haben die Krankenhäuser diese ausgeräumt, wird davon ausgegangen, dass sie die Mindestmenge im Jahr 2026 erreichen. Die neue AOK-Transparenzliste gibt einen Überblick über alle leistungs- und abrechnungsberechtigten Krankenhäuser in Deutschland. Sie zeigt, dass die Zahl der abrechnungsberechtigten Krankenhäuser im Norden geringer ist als im Westen und Süden Deutschlands. Zudem informiert sie über die von den Krankenhäusern gemeldeten Fallzahlen, die Basis für die Entscheidungen waren. Welche schleswig-holsteinischen Klinikstandorte und die Krankenhäuser in anderen Bundesländern was erbringen dürfen, hat die AOK Nordwest hier veröffentlicht: https://www.aok.de/pp/hintergrund/mindestmengen/mindestmengen-transparenzkarte-2026/
Frühgeborene: Liste mit 4 Standorten
Für die Versorgung von Frühgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von weniger als 1.250 Gramm gilt eine Mindestmenge von 25 je Krankenhausstandort. Diese Vorgabe erfüllten zuletzt nur die beiden UKSH-Standorte. Das Diako Krankenhaus in Flensburg (14 in 2024) und das Klinikum Itzehoe (20 in 2024) wurden dennoch aufgenommen. Das WKK Heide ist nicht in der Liste aufgeführt. In Heide setzt man, wie berichtet, auf eine Ausnahmegenehmigung. (PM/RED)





