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MB wirft UKSH Grenzüberschreitung vor

Haben am UKSH in Lübeck unangekündigte Kontrollen persönlicher Schränke und Arbeitsräume von Ärztinnen und Ärzten stattgefunden? Diesen Vorwurf erhebt die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB). Das UKSH weist die Anschuldigungen zurück.

Dirk Schnack

Die Vorwürfe gegen das UKSH sind durch eine Pressemitteilung des MB-Landesverbandes publik geworden, mehrere Tageszeitungen haben darüber berichtet. „Nach vorliegenden Informationen sammelten Mitarbeitende einer externen Firma insbesondere Dienstkittel ein und verschafften sich dafür teilweise Zugang zu personalisierten Räumen, indem sie sich diese durch Sekretärinnen öffnen ließen – ohne vorherige Information der betroffenen Ärztinnen und Ärzte und ohne Beteiligung der Personalvertretung", teilte der MB mit. Dessen Landesverbandsvorsitzender Michael Wessendorf sieht darin eine nicht zulässige Grenzüberschreitung.
„Persönliche Schränke und zugeordnete Arbeitsräume gehören zur geschützten Privatsphäre der Beschäftigten. Dass sich externe Mitarbeitende ohne Einwilligung Zugang verschaffen und persönliche Bereiche durchsuchen, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in Persönlichkeitsrechte dar“, wird Wessendorf in der Mitteilung zitiert.

MB verweist auf Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Der Marburger Bund verwies in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 2 AZR 546/12), indem es klarstelle, dass persönliche Schränke von Beschäftigten Teil der Privatsphäre seien. „Zwar sind Kontrollen durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht vollständig ausgeschlossen, sie sind jedoch nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen darauf vertrauen können, dass ihnen zugeordnete Schränke nicht ohne ihre Einwilligung geöffnet und persönliche Gegenstände nicht durchsucht werden. Erfolgt dies dennoch, liegt regelmäßig ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre vor, der nur bei zwingenden Gründen gerechtfertigt sein kann", so der MB.  Besonders schwerwiegend bewertet die Ärztegewerkschaft, dass sich die Vorgänge ausgerechnet am UKSH als öffentlich-rechtlichem und größtem Arbeitgeber des Landes Schleswig-Holstein zugetragen haben sollen - was vom UKSH bestritten wird. 

Auf der Suche nach der Wäsche
Hintergrund des Streits ist ein seit geraumer Zeit bestehender Engpass an Wäsche - trotz ausreichender Mengen an Dienst- und Bereichskleidung. Das UKSH versucht, den „Wäschekreislauf"  durch ein digitales Monitoring zu stabilisieren, auch „Wäsche-Scouts" werden eingesetzt. Dennoch werden immer wieder Verluste und Ausfälle registriert. Auch die Bildung eines berufsgruppenübergreifenden „Steering Board" unter Beteiligung der Personalvertretungen und die Umsetzung der von dem Gremium vorgeschlagenen Maßnahmen konnte daran bislang nichts ändern. Die Begehung, die den Streit auslöste, war eine von mehreren, laut UKSH abgestimmten Maßnahmen, um Wäschebestände, die außerhalb der vorgesehenen Wege lagern, wieder dem Kreislauf zuzuführen und die Verfügbarkeit zu verbessern. 

Das sagt das UKSH
Zu den Vorwürfen des MB teilte das UKSH mit: „Es handelte sich nicht um „Kontrollen“, sondern um eine Begehung in Klinikräumen, um erkennbar außerhalb des festgelegten Abwurfprozesses gelagerte Berufsbekleidung einzusammeln und wieder dem Wäschekreislauf zuzuführen."  Dabei seien keine persönlichen Schränke oder verschlossenen Spinde geöffnet, keine Umkleiden betreten und keine privaten Gegenstände entfernt worden. „Eingesammelt wurde ausschließlich Wäsche, die offensichtlich ungenutzt außerhalb der dafür vorgesehenen Abwurfsysteme abgelegt war. Wäsche, die mit persönlichen Gegenständen versehen war, blieb unberührt", so das UKSH. 
Die Begehung sei nicht - wie vom MB dargestellt - durch Mitarbeitende einer externen Firma, sondern von Beschäftigten der Service Stern Nord, einer 100-prozentigen Tochter des UKSH, gemeinsam mit Personal der jeweiligen Klinik durchgeführt worden. Veranlasst worden sei die Maßnahme UKSH-intern im Rahmen des Steering Boards. Die öffentlichen Vorwürfe des MB erfolgten nach Darstellung des UKSH „erkennbar ohne Kenntnis der tatsächlichen Abläufe und ohne vorherige Rückfrage beim UKSH." Dem MB habe man ein Gespräch angeboten, „um die Fakten transparent darzulegen". 

Verschärft sich die Belastung durch den Wäschestreit?
Der Marburger Bund stellt das geschilderte Vorgehen zugleich in einen Zusammenhang mit der hohen Belastung der Beschäftigten - die sich damit weiter verschärfen könne. „Ärztinnen und Ärzte am UKSH arbeiten seit Jahren unter erheblichem Arbeitsdruck, mit hoher Verantwortung für Patientinnen und Patienten, Personalmangel und zunehmender Bürokratie. Unangekündigte Kontrollen persönlicher Bereiche und der Eindruck, unter Generalverdacht zu stehen, wirken in dieser Situation zusätzlich verunsichernd und demotivierend", so der MB. Die Beschäftigten müssten sich darauf verlassen können, dass die eigene Privatsphäre respektiert wird. „Misstrauen und Kontrollen im persönlichen Umfeld sind das Gegenteil dessen, was es braucht, um Beschäftigte zu entlasten und zu binden“, mahnte Wessendorf laut Mitteilung. 

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