
Leistungsgruppen: Kliniken werden vorab informiert
Welche Klinik kann mit welcher Leistungsgruppe rechnen und welche beantragten Leistungsgruppen werden abgelehnt? Dies ist die derzeit spannendste Frage für Kliniken, bevor die Krankenhausreform des Bundes in Kraft tritt. Eine Vorentscheidung hierzu fällt in Schleswig-Holstein in den kommenden Wochen. Die Einschätzung trifft das Landesgesundheitsministerium u.a. auf Basis der vorliegenden Prüfgutachten des Medizinischen Dienstes (MD) Nord. Womit die Krankenhäuser rechnen müssen, erfahren sie spätestens zum Start der Anhörungsphase, die am 21. September beginnen und zum 31. Oktober enden soll. Diese Rahmendaten nannte Landesgesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken (CDU) im Sozialausschuss des Landtages.
Kliniken können die Entscheidungen noch beeinflussen
Das Anhörungsverfahren wird derzeit vorbereitet. Von der Decken machte im Ausschuss deutlich, dass mit den vorläufigen Bescheiden keine endgültige Entscheidung getroffen sei. Die Klinikgeschäftsführungen hätten in der Anhörungsphase Gelegenheit zur Stellungnahme und zum Einreichen ergänzender Unterlagen, mit denen sie die Entscheidungen noch beeinflussen könnten. Geplant sei, nach Beedingung des gesamten Verfahrens einen Feststellungsbescheid pro Krankenhausstandort mit Wirkung zum ersten Januar 2027 zu erlassen. Der Feststellungsbescheid soll dann alle Anträge eines Standortes auf Zuweisung von Leistungsgruppen, auf Ausweisung als Fachkrankenhaus oder andere Feststellungen beinhalten. Die vorher verschickten Anhörungsschreiben sollen analog aufgebaut sein.
Regionalkonferenzen noch vor den Herbstferien
In Vorbereitung sind auch die Regionalkonferenzen in den sechs definierten Versorgungsregionen des Landes. Orte und Termine hat das Ministerium noch nicht bestimmt, fest steht aber: Die Konferenzen sollen an zentralen Orten der jeweiligen Regionen zwischen Ende September und Beginn der Herbstferien (12. Oktober) stattfinden. „Im Rahmen der Regionalkonferenzen wird dargestellt, welche Rolle die Krankenhäuser in der Versorgung übernehmen werden und an welchen Stellen eine Konzentration von Leistungen erfolgen wird“, sagte die Ministerin im Sozialausschuss. Sie betonte, dass es sich auch hierbei um „Zielbilder“ handele, da das Verfahren zur Zuweisung der Leistungsgruppen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sei.
Eingeladen werden sollen Kommunalpolitiker sowie Landes- und Bundespolitiker der jeweiligen Regionen, Vertreter von Krankenkassen, der Krankenhausgesellschaft sowie der Klinikgeschäftsführungen. Von der Decken betonte, dass alle weiteren Interessierten die Konferenzen online verfolgen könnten.
Einzelne empörte Reaktionen
Ganz unvorbereitet werden die vorläufigen Bescheide die Kliniken nicht treffen, die Prüfgutachten sind ihnen bekannt. Auf die Frage von Jasper Balke, gesundheitspolitischer Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen, nach der Stimmung in den Kliniken, antwortete Dominik Völk, Leiter der Abteilung Gesundheitsversorgung im Ministerium. Danach gibt es zwar vereinzelte empörte Stellungnahmen aus Kliniken, aber: „Wir vernehmen nicht, dass das ganze Land in Aufregung ist.“ Ausschussmitglied Sophia Schiebe (SPD) wünscht sich Begründungen für ablehnende Bescheide, um dies als Landespolitikerin in den Regionen besser vertreten zu können. Diesen Wunsch kann das Ministerium zwar nachvollziehen, aber nicht erfüllen – in den Bescheiden sind zum Teil vertrauliche Informationen der Kliniken enthalten.

„Nach wie vor müssen wir jedoch darauf hinweisen, dass wir im Gesetzesentwurf einen konkrete Regelung zur künftigen Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung vermissen.“
Offen bleibt die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung
Mit Spannung verfolgt auch die Ärztekammer die aktuellen Entwicklungen in der Krankenhauslandschaft, u.a. wegen der Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung. Neben der Krankenhausreform selbst steht auch das Landeskrankenhausgesetz im Fokus. Prof. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, sagte dazu: „Wir begrüßen den Gesetzesentwurf, der Klarheit bringt und die Versorgung sowie Krankenhausplanung stärken wird. Auch durch die Neuaufstellung des Versorgungsgesundheitsrates wird deutlich ärztliche Kompetenz unmittelbar eingebunden. Nach wie vor müssen wir jedoch darauf hinweisen, dass wir im Gesetzesentwurf eine konkrete Regelung zur künftigen Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung vermissen. Mit verheerenden Auswirkungen, die sich nicht heute, aber in fünf bis zehn Jahren zeigen werden, wenn es dann weniger Fachärzte geben wird. Die engeren finanziellen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser erhöhen nämlich das Risiko, dass aus wirtschaftlichen Gründen genau das vernachlässigt wird. Ohne eine strukturierte Weiterbildung wird sich der Fachkräftemangel jedoch verschärfen. Daher plädieren wir weiterhin sehr stark dafür, das Thema der Weiterbildung in den Reformplänen explizit zu berücksichtigen, um negative Auswirkungen auf die künftige Patientenversorgung zu verhindern.“





