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KV-Kapitalanlagen: Basis fordert „lückenlose Aufklärung"

Warum konnten Kapitalanlagen in Höhe von 36 Millionen Euro so stark an Wert verlieren, dass sich die KV Schleswig-Holstein zur Abschreibung in dieser Höhe gezwungen sah? Hierzu steht am achten Oktober eine außerordentliche, nicht öffentliche Abgeordnetenversammlung in Bad Segeberg an. Zugleich stellen Mitglieder und Kreisstellen Fragen an die KVSH.

Dirk Schnack

Nach Auskunft der KV hat es eine Reihe an Reaktionen auf die Ankündigung, Kapitalanlagen in dieser Höhe abzuschreiben, gegeben. Diese kommen von Mitgliedern, Abgeordneten und aus einzelnen Kreisstellen. Ein Sprecher kündigte auf Nachfrage an, dass alle an die KV gerichteten Reaktionen beantwortet werden sollen. Geplant sei außerdem, dass der KV-Vorstand auf Wunsch den Mitgliedern in den Kreisstellen vor Ort Rede und Antwort stehe. 

„Vertrauenskrise in die Körperschaft”
Eine dieser Reaktionen ist ein Brief aus der Kreisstelle Rendsburg-Eckernförde. Darin ist von einer Vertrauenskrise in die Körperschaft und einem „scheinbar freizügigen Umgang mit den anvertrauten Millionen” die Rede. In der Region Rendsburg-Eckernförde formiere sich „ein deutlicher Widerstand gegen diese Art der Steuerung und Strategie der KVSH”, heißt es in dem Brief, der dem Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt vorliegt. Ziel des Briefes: „Die Kollegen müssen und wollen verstehen, warum dieses so passieren konnte.” Die Kreisstelle fordert eine „deutliche und lückenlose Aufklärung der Vorgänge ohne Beschwichtigung und Verklärung der Situation”. Es bestehe „der Verdacht, dass vieles vertuscht oder nicht bekannt gegeben werden soll”. Es kursierten etwa Annahmen über vermeintliche Sonderzahlungen oder Leistungsprämien an den früheren Vorstand.

Auswirkungen auf die Verwaltungskostenumlage
Wie berichtet, hatte der seit ersten Juli 2024 amtierende KV-Vorstand sich zur Abschreibung der Kapitalanlagen entschlossen und dies Ende September bekanntgegeben. Die Entscheidungen über die Kapitalanlagen fielen in die Amtszeit des bis Ende Juni 2024 amtierenden Vorstands. Eine Folge der Abschreibung wird eine Anhebung der Verwaltungskostenumlage sein. Die Höhe ist noch nicht entschieden. Der amtierende KV-Vize Karsten Brandstetter hatte in einem Podcast des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblattes einen Tag nach der Bekanntgabe der Abschreibung deutlich gemacht, dass die Umlage nicht die vier Prozent überschreiten solle. Aktuell liegt sie bei 2,2 Prozent. Im Sommer - vor Bekanntgabe des Kapitalverlusts - war der amtierende Vorstand noch von einer Anhebung auf 2,7 Prozent ausgegangen. Derzeit sieht es nicht so aus, als würde dies ausreichen.

In dem Brief fordert die Kreisstelle Antworten u.a. auf folgende Fragen:

  • Gibt es weitere Papiere oder Anlagen, die vakant oder prospektiv “ausfallgefährdet” sind?
  • Wann wurden die jetzt beschriebenen Papiere gekauft?
  • Durch wen wurde der Kauf getätigt?
  • Welche Rendite wurde in Aussicht gestellt
  • Wo ist die Risikoeinschätzung zu diesem Kauf - flossen Provisionen - an wen?
  • Wer hat den jeweiligen Vorstand zu solchen Finanzspekulationen in der Vergangenheit ermächtigt und wann?
  • Gibt es einen Vorschlag des jetzigen Vorstands, eine Finanzaufsicht/Aufsichtsrat zu implementieren, damit dieser Vorgehensweise eine zuständigen Vorstandes niemals wieder möglich ist?
  • Welche Form der Haftung ist rechtlich überhaupt vorstellbar?
  • Gibt es Betriebsrenten oder zusätzliche freiwillige Leistungen an den alten Vorstand, die gestoppt oder eingefroren werden können?

Außer unter den Mitgliedern selbst sorgt der Kapitalverlust durch Immobilienanlagen auch in der Öffentlichkeit und der Landespolitik für Aufmerksamkeit. Der Sozialausschuss des Landtages hatte das Thema vergangene Woche auf der Agenda, Karsten Brandstetter hatte den Politikern Fragen beantwortet.  

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